„Man hat zurecht zu allen Zeiten gesagt, dass die Familie das Urbild aller menschlichen Gemeinschaft ist, von welcher alles andere nur abgeleitet ist, bis hinauf zum Staate selbst. Umso mehr muss der Zerfall der Familie als Kerninstitution der Gesellschaft erschüttern und beunruhigen. Kein Zeichen ist für und an sich genommen dermaßen alarmierend, wie apathisch und ignorant die moderne Kultur dem Zerfall der Familie gegenübersteht. Zu allen klügeren Zeiten hätte man dies als Alarmsignal ersten Ranges begriffen. Heute tut man es als Bagatelle ab, gleichsam eines Wetterwechsels. Man behauptet, an die Stelle würden heute eben Wahlgemeinschaften treten. Und eben darin liegt der grundlegende Irrtum.
Die Gesellschaft, der Staat, die Nation, das sind Gemeinschaften mit denen wir auf Gedeih und Verderb schicksalhaft verbunden sind. Nur und allein aus dieser Vorstellung der Unausweichlichkeit können Menschen in einer staatlichen Gemeinschaft anfangen ethisch verantwortlich zu handeln. Wenn man die Staatsbürgerschaft, die Nation, die Heimat dauernd wechseln könnte wie Unterwäsche, würde es überhaupt keine wirkliche ethische Verpflichtung geben, weil man allen nur in der Zeit des Gedeihens treu wäre, und als kühler Kosten-Nutzen-Rechner allzu bald das Weite suchte, wenn es eben schlecht geht. Und genau das ist die Familie eben NICHT. Ich kann mir weder andere Eltern noch andere Kinder oder Geschwister suchen. Freunde mögen kommen und gehen, aber niemand steht einem so nah wie das eigene Blut. Das ist das ursprüngliche Band, auf welches wir immer wieder zurückgeworfen werden, das einzig verlässliche und wahrhaftige. Umgekehrt verletzt uns keine gebrochene Freundschaft auch nur annähernd so tief und dauerhaft wie eine dysfunktionale Familie. Freunde stehen nie auch nur annähernd auf den gleichen Stand wie Familie. Das ist in unserer Zeit, da wir die konsumistische Auswahl des Individuums für ein gottgegebenes Anrecht halten, natürlich eine Zumutung. Familie lehrt uns, mit einer unabänderlichen Schicksalsgemeinschaft zurecht zu kommen. Ich kann mir eben keine andere Familie suchen. Ich MUSS mich mit der, die ich habe, arrangieren, und erst darin, im Umgang mit solch etwas unerbittlichem, unabänderlichen, kann sich Charakter bilden. Gibt es aber ein Hintertürchen, durch das ich entkommen kann, werden alle Tugenden schief.
Deshalb ist der Verfall der Familien so ein Alarmsignal: weil es das Heraufkommen eines Menschentypus kennzeichnet, der aller Loyalität, aller Notwendigkeit und aller Schicksalshaftigkeit ledig geworden ist. Der nichts kennt außer seiner schrankenlosen individuellen Befriedigung. Schon eine Zweierbeziehung ist immer mehr Menschen eine unerträgliche Arbeit geworden, von Kindern und Familie ganz zu schweigen. Man hat keine charakterliche Eignung mehr, in ein langfristiges Glück zu investieren, man will Spaß jetzt, sofort und ohne Bedingungen. Ohne Bedingungen lässt sich aber nur zweierlei erschaffen: das Wertlose, Oberflächliche, oder eben das, für das andere statt unser die Mühe haben. Beides sind keine Voraussetzung für den Bestand einer Kultur.“ – Emperor Caligula: Zehn Gründe warum unsere westliche Zivilisation untergeht, 14. Januar 2018 (31:58-35:10 Min.); als eBook
2009 fand sich ein anonymes Autorengemeinschaft, die sich dem Thema „Familienzerstörung“ annahm. Das Buchprojekt mit dem Untertitel „Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte“ wurde nicht fertiggestellt, aber auf rund 760 Seiten wird das Thema ausführlich ausgebreitet. Das Projekt wurde von im April 2016 aufgegeben. Über die Gründe kann die WikiMANNia-Redaktion nur spekulieren. Es ist aber naheliegend anzunehmen, dass das notorisch fehlende Interesse in dieser Gesellschaft für das Thema Familienzerstörung die Autoren dazu gebracht hat, entnervt aufzugeben. Einige Aspekte wurden im WikiMANNia-Projekt aufgegriffen.
Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider weist in einem Aufsatz Rechtsproblem Familie darauf hin, dass der öffentliche Bereich des Staates und der private Bereich der Familie getrennt zu halten sind.
„Unser Staat weiß nicht mehr, wie er die Familie schützen soll, schon weil er nicht mehr weiß, was eine Familie ist. Bereits Martin Wolff hat geklagt, die Geschichte der Familie sei die „Geschichte ihrer Zersetzung“. Längst werden Ehe und Familie entgegen dem grundgesetzlichen Text nicht mehr als Einheit erfasst. Zweck der Ehe ist nicht mehr die Familie, wie es bis heute die christlichen Kirchen lehren. Die Ehe ist zur bloßen Lebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau abgesunken, auf Lebenszeit oder auch nur auf Zeit. Die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft ist ihr fast gleichgestellt. Die zivile Ehe ist weder Sakrament noch heiliger Stand, sondern in der Republik „verrechtlichte“ „bürgerlich-rechtliche“ Institution, hat aber im säkularen Staat den herausgehobenen Status verloren. Das Scheidungsrecht schützt Ehe und Familie nicht, sondern behindert allenfalls die Scheidung und belastet die Ehe und auch die Familie mit wirtschaftlichen Risiken, die von der Eheschließung abzuraten nahelegen. Die Lebensgemeinschaft von Mann und Frau ist auch ohne Ehe rechtens, ja sie wird vom Gesetzgeber mehr und mehr wie die eheliche Lebensgemeinschaft behandelt.
Der Familienbegriff ist reduziert. Ein Kind macht die Familie aus, sei es dessen Gemeinschaft mit der Mutter und/oder mit dem Vater, sei es die mit einer oder zwei Frauen oder die mit einem oder zwei Männern mit dem Kind anderer, obwohl auch das Bundesverfassungsgericht im Familiennachzugsbeschluss noch an die Einheit von Ehe und Familie erinnert hat, nämlich: „Die Ehe ist die rechtliche Form umfassender Bindung zwischen Mann und Frau; sie ist alleinige Grundlage einer vollständigen Familiengemeinschaft und als solche Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern“, so relativiert doch die Formulierung den Familienbegriff bereits. Der Familienbegriff folgt in der Praxis dem Schutzbedürfnis des Kindes. Von den Eltern ist der Familienbegriff gelöst, obwohl nach Art. 6 Abs. 2 GG „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ ist. Eltern dieses Grundrechtes sind die leiblichen Eltern, Mutter und Vater, ob unverheiratet oder verheiratet, aber diese können ihr Grundrecht vielfach nicht oder nicht richtig ausüben; denn als Eltern müssen sie zusammenleben. Alle anderen Formen elterlicher Sorge sind nur Notmaßnahmen. Eltern mit Kindern sind die Familie, die das Grundgesetz schützen will, wie sich unzweideutig aus der Schutzvorschrift des Art. 6 Abs. 5 GG zugunsten unehelicher Kinder ergibt.
Der Staat hat die Familie nicht zu schützen vermocht. Er hat die Ordnung der Ehe und Familie mehr und mehr dem hedonistischen Zeitgeist angepasst und damit deren Verfall beschleunigt. Fraglos sind die Eingriffe der Menschen in das natürliche Leben kausal für den Niedergang von Ehe und Familie, vor allem die Verhütung und der Abbruch von Schwangerschaften. Die veränderten Lebensverhältnisse sind von einem Wechsel des Menschenbildes begleitet. Nicht mehr die Familie ist die „natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft“, sondern der einzelne Mensch, nicht das Glück der Familie leitet die Politik, sondern das des Einzelnen. […]
Durch die Entwertung des Familienprinzips hat die Gleichberechtigung von Mann und Frau eine andere Konnotation erfahren. Niemand, der der Aufklärung verpflichtet ist, mag diese Gleichberechtigung in Frage stellen, aber wenn die Familie die Politik orientiert, führt das zu einem anderen Gleichberechtigungsrecht, als wenn den Einzelnen gleiche Rechte geschaffen werden sollen. Grund und Ziel der Gleichbehandlungspolitik ist die Ausrichtung von Mann und Frau auf die Erwerbstätigkeit. Ehe und Familie werden hintangestellt. Kinder behindern die Erwerbsarbeit und führen meist in karge Lebensverhältnisse. Folglich werden sie vermieden, allenfalls ein Kind, höchstens zwei Kinder werden hingenommen, weil sie die Erwerbsarbeit weiter zulassen. Das mehr oder weniger christliche Europa leidet unter Kinderarmut, die große Niederlage unserer kulturlosen Zivilisation, die ohne die Zuwanderung noch größer wäre.
In dieser Lage vermag der Staat seiner Aufgabe, Ehe und Familie zu schützen, nicht mehr gerecht zu werden. Er kann das Schutzgut nicht einmal tragfähig definieren. Der Wert von Ehe und Familie ist dem Staat im dekadenten Gemeinwesen verloren gegangen, nicht allen Familien. Die Kinder stören den Tanz um das goldene Kalb.
Die Fördermaßnahmen des Staates sind hilflos und setzen falsche Anreize. Sie zerstören langfristig die Voraussetzungen des freiheitlichen Gemeinwesens. […]
Wenn der Staat die Erwerbstätigkeit der Mütter, etwa durch Krippenplätze, fördert, macht er Politik jedenfalls gegen große Familien, die von dem Einsatz der Mütter oder auch der Väter in der Familie abhängen. Im Übrigen gefährdet er das Wohl der Kinder. Wenn der Staat die Mütter, die bei den Kindern bleiben, finanziell fördert, geht diese Förderung bevölkerungspolitisch in die falsche Richtung. Die sozial- und steuerpolitischen Maßnahmen setzen fragwürdige ökonomische Anreize, welche die weltanschauliche Not der Ehe- und Familienpolitik nicht zu überwinden vermögen.“ – Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtsproblem Familie
WikiMANNia behandelt diesen Themenkomplex unter anderen in den Einträgen
Familie
Der wichtigste Themenkreis in WikiMANNia ist die Familie, dabei geht es um Familienpolitik, Familienrecht und Familienzerstörung.
2009 fand sich ein anonymes Autorengemeinschaft, die sich dem Thema „Familienzerstörung“ annahm. Das Buchprojekt mit dem Untertitel „Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte“ wurde nicht fertiggestellt, aber auf rund 760 Seiten wird das Thema ausführlich ausgebreitet. Das Projekt wurde von im April 2016 aufgegeben. Über die Gründe kann die WikiMANNia-Redaktion nur spekulieren. Es ist aber naheliegend anzunehmen, dass das notorisch fehlende Interesse in dieser Gesellschaft für das Thema Familienzerstörung die Autoren dazu gebracht hat, entnervt aufzugeben. Einige Aspekte wurden im WikiMANNia-Projekt aufgegriffen.
Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider weist in einem Aufsatz Rechtsproblem Familie darauf hin, dass der öffentliche Bereich des Staates und der private Bereich der Familie getrennt zu halten sind.
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