Impressum

Das Impressum wurde mit dem Aufkommen der ersten Presseprodukte von der Zensur vorgeschrieben. Auch das Reichspreß­gesetz von 1874, mit dem die Zensur aufgehoben wurde, sah diese Vorschrift als Mittel zur Presse­kontrolle vor. Bei Gesetzes­verstößen innerhalb einer Publikation, vor allem bei anonymen Beiträgen, wollten die staatlichen „Regulatoren“ jemanden greifbar haben, den sie zur Verantwortung geziehen und gegebenenfalls inhaftieren konnten.

Natürlich folgte auf die Maßnahmen eine Gegenreaktion. Weil die Herausgeber nicht das Risiko eingehen wollten, ihren Chef­redakteur oder andere Redakteure für längere Zeit zu verlieren, wurden als verantwortliche Redakteure Personen genannt, auf die die Redaktion leichter verzichten konnte. Diese Personen erhielten daher den Namen „Sitzredakteur“, weil sie stellvertretend für andere Redakteure und Journalisten die Strafen absitzen mussten.

So heißt es beispielsweise in B. Travens Roman Die weiße Rose:

Die sozialistischen und kommunistischen Zeitungen haben zuweilen sogenannte Sitz-Redakteure, die alle Strafen, die den Zeitungen auferlegt werden, in irgendeiner Form abzubrummen haben, damit die wertvolleren Arbeitskräfte der Zeitung erhalten bleiben.

Wer immer nun an dem Impressum der WikiMANNia-Redaktion Anstoß nimmt, der soll wissen, dass die Redaktion sich hier in guter Tradition weiß.


Nach unserer Beobachtung ist Deutschland eines der Länder, in denen der Fehlschluss blüht. Journalisten, die ihren Selbstwert u.a. aus dem täglichen Versuch ziehen, den US-Präsidenten als dumm darzustellen, bedienen sich gerne der Fehlschlüsse ad hominem, ad auctoritatem oder des Fehlschlusses der Bejahung des Konsequens.

Der Fehlschluss ad hominem erlebt eine geradezu stürmische Verbreitung, zuletzt vornehmlich im Zusammenhang mit dem Versuch, Argumentationen, Argumenten und missliebigen Fakten aus dem Weg zu gehen. Eine Variante des Fehlschlusses ad hominem ist der Fehlschluss ad impressum. Den Begriff „Fehlschluss ad impressum“ haben übrigens wir geprägt; Verwendung bitte unter Quellenangabe!

Der Fehlschluss ad impressum ist eine Unterklasse des Fehlschlusses ad hominem. Letzterer ist so ziemlich der dümmste Fehlschluss, den man machen kann, was nicht heißt, dass diejenigen, die ihn machen, auch die Dümmsten sind. Das wäre ein Fehlschluss der Bejahung des Konsequens. Aber es heißt in jedem Fall, dass diejenigen, die den Fehlschluss begehen, der Ansicht sind, diejenigen, denen sie ihn zumuten, seinen dümmer als sie selbst.

Um es auf die kürzeste mögliche Fassung zu bringen:

„Ob eine Aussage richtig oder falsch ist, hat überhaupt nichts mit demjenigen zu tun, der die Aussage trifft. Die Korrektheit einer Aussage ist eine Frage, die deren Übereinstimmung mit der Realität betrifft. Sonst nichts.“

Ob das Gesetz von Avogadro zutrifft hat weder etwas damit zu tun, dass Avogadro Italiener war noch etwas damit, dass er in Turin gelebt hat. Ob das Gesetz zutrifft, ist eine Frage seiner Übereinstimmung mit der Realität, davon ob gleiche Volumina gleicher Gase bei gleicher Temperatur und gleichen Druck tatsächlich die gleiche Anzahl kleinster Teilchen enthalten. Auch die Tatsache, dass Avogadro dieses Gesetz ohne Impressum veröffentlicht hat, ändert nichts an diesem Punkt.

Nun ist der Fehlschluss ad hominem in Deutschland ein besonders beliebter Fehlschluss. Warum dies so ist, darüber kann man informiert spekulieren, wenn man in Rechnung stellt, dass er vornehmlich vorgebracht wird, um die Aus­einander­setzung mit Aussagen zu vermeiden, die den eigenen Überzeugungen oder dem, was man anderen gerade weismachen will, widersprechen. Er ist ein aggressives Mittel, um die Tatsache zu kaschieren, dass man einem Einwand, einem Argument nicht argumentativ begegnen kann, ihm schutzlos ausgeliefert ist. Er stellt den Versuch dar, die eigene argumentative Unzulänglichkeit zu übertünchen.

Für den Fehlschluss ad impressum gilt dasselbe. Er taucht in verschiedenen Kontexten in immer gleichlautender Weise auf, nämlich dass eine Webpage, die kein Impressum habe, nicht seriöse sei oder es nicht verdiene, dass man ihr mit dem notwendigen Respekt begegne. Die Absicht hinter der Anwendung des Fehlschlusses ad impressum ist wie beim Fehlschluss ad hominem ein Angriff auf den, der etwas sagt, um dem, was gesagt wurde, nicht begegnen zu müssen. Der Angriff dient dazu, die eigene argumentative Armseligkeit zu überdecken, und denjenigen, der die Argumente hat, denen man nicht begegnen kann, zu diskreditieren.

Tatsächlich gilt, was wir oben bereits gesagt haben: Die Gültigkeit einer Aussagen hängt nicht davon ab, ob auf der Webseite, auf der die Aussage gemacht wird, ein Impressum vorhanden ist oder nicht.

ScienceFiles hat deshalb kein Impressum.

– ScienceFiles: Impressum

Diesen Ausführungen hat die WikiMANNia-Redaktion nichts hinzuzufügen.