Abtreibung

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„Abtreibung“ und „Legalisierung“ sind beschönigende Um­schreibungen für die Tötung Ungeborener. Die Schlüssel­figuren für die Legalisierung waren in den Vereinigten Staaten Margaret Sanger, in Frankreich Simone de Beauvoir und in Deutschland Alice Schwarzer. Der Themen­komplex ist im Wiki auf viele Artikel verteilt, die im nachstehenden Text verlinkt sind.

Legalisierung

Die Legalisierung der Abtreibung wurde maßgeblisch von NARAL vorangetrieben, die 1968 als Nationale Vereinigung für die Aufhebung des gesetzlichen Abtreibungs­verbotes („National Association for Repeal of Abortion Law“) von Bernard Nathanson (Gynäkologe und Betreiber einer Abtreibungs­klinik), Lawrence Lader (Journalist), Betty Friedan (Feministin) und Carol Greitzer (Politikerin in New York City) gegründet wurde. Später wurde sie in Aktionsliga für das Recht auf Abtreibung („National Abortion Rights Action League“) und schließlich in NARAL Pro-Choice America umbenannt. Ziel der politischen Aktions­gruppe war die Legalisierung der Abtreibung in den USA.
NARAL finanzierte maßgeblich die Klage Roe v. Wade (1973). Dabei wurde das „Recht“ (der schwangeren Frau) auf Abtreibung durch den Supreme Court of the United States direkt aus dem Recht auf Privatsphäre abgeleitet.

Hintergründe

Bernard Nathanson, der als Abtreibungsarzt zunächst massiv an Abtreibungen verdiente, wechselte später zu den Kritikern. Seine Rede über Die Taktiken der Abtreibungs­befürworter deckt die manipulativen Hintergründe der „Legalisierung“ auf. Die wichtigsten Lobby­organisationen zur Durchsetzung einer weltweiten Legalisierung der Abtreibung sind Planned Parenthood und Pro Familia.

Verbrämung des Sachverhalts

Der Begriff Abtreibung wurde im § 218 des Strafgesetzbuchs weitere 82 Jahre verwendet. Erst am 1. Oktober 1953 verschwand der Begriff aus dem Gesetzes­text, welcher fortan lautet: „Eine Frau, die ihre Leibes­frucht abtötet …“ Die entscheidende Änderung des Gesetzes­textes wurde am 25. Februar 1975 vor­genommen, worin fortan weder das Wort „Frau“ noch das Wort „Leibesfrucht“ vorkommen. Der Text lautet nun „Wer eine Schwanger­schaft abbricht …“. In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.

„Schwanger­schafts­unter­brechung“ ist ein sprachlicher Ausdruck, der gefunden wurde, um den Sachverhalt zu beschönigen und zu verschleiern. Es klingt harmlos, so wie eine Reise oder eine Gespräch, die nach einer „Unterbrechung“ wieder aufgenommen und fortgesetzt werden.

Erweiterung des Begriffs

Es ist zwar gesellschaftlich üblich, ein pränatales Umbringen als Abtreibung, ein postnatales hingegen als Mord zu bezeichnen, tatsächlich aber ist der Unterschied ein rein quantitativer, kein qualitativer: Tot ist tot, und der Zeitpunkt der Geburt als Stichtag für ein erlaubtes oder unerlaubtes Umbringen ist reine Willkür. Die wachstümliche Entwicklung des Menschen beginnt lange vor der Geburt und ist lange nach der Geburt noch nicht abgeschlossen.

Ausgerechnet radikale Abtreibungs­befürworter haben diese schlichte Tatsache nun ausdrücklich anerkannt, wenn auch unter umgekehrtem Vorzeichen. Die Autoren Alberto Giubilini (Universität Mailand) und Francesca Minerva (Universität Melbourne) stellen in einem Artikel für das „Journal für Medizinethik“ die Frage: „Nach­geburtliche Abtreibung: Warum sollte das Baby leben?“

Darauf aufbauend, dass vorgeburtliche Abtreibung ja bereits weitgehend akzeptiert sei, leiten sie aus der Tatsache, dass es kein moralischer Unterschied sei, ein Kind vor­geburtlich oder nach­geburtlich zu töten, die Folgerung ab, dass es demnach in allen Fällen, wo Abtreibung akzeptiert sei, auch gestattet werden solle, Kleinkinder zu töten. Die Gründe, die für eine Abtreibung angeführt werden – Behinderungen des Kindes oder die persönlichen Gründe der Mutter – hätten sich mit der Geburt des Kindes schließlich nicht geändert. Die Autoren benennen eine Reihe von Gründen, die es einer Mutter unerträglich erscheinen lassen könnten, ihr Kind aufzuziehen – zum Beispiel, wenn sie ihren Partner verliert, nachdem sie von ihrer Schwangerschaft erfährt – und erklären:

„Ein ernsthaftes philosophisches Problem entsteht, wenn die selben Bedingungen, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt bekannt werden. In solchen Fällen müssen wir die Vor­aus­setzungen beurteilen, um zu entscheiden, ob die selben Argumente, die gelten, um einen menschlichen Fötus zu töten, auch ebenso angewandt werden können, um einen neu­geborenen Menschen zu töten.“

Um beim Beispiel zu bleiben: Verliert die Mutter ihren Partner im weiteren Verlauf ihrer Biographie, stellt sich ihre Notlage als allein­erziehende Mutter nicht geringer dar, als während der Schwangerschaft; folglich steht das Lebensrecht des Kindes wieder zur Disposition.

Die Autoren bringen im wesentlichen Euthanasie-Argumente vor: Wann ist es für ein krankes Kind unzumutbar, mit seinen Behinderungen zu leben oder wann ist es für die Gesellschaft unzumutbar, diese Behinderungen (und die damit verbundenen Kosten) zu ertragen? Obwohl sie z. B. anerkennen müssen, dass Kinder mit Down-Syndrom und andere Behinderte trotz ihrer eingeschränkten Fähigkeiten oft als glücklich beschrieben werden, behaupten sie:

„Nichtsdestoweniger könnte es eine unerträgliche Last für die Familie sein, ein solches Kind aufzuziehen, und auch für die Gesellschaft insgesamt, wenn der Staat für die Pflegekosten aufkommt. Deswegen ist die Tatsache, dass der Fötus das Potential hat, eine Person zu werden, die ein (zumindest) akzeptables Leben führen könnte, kein Grund, eine Abtreibung zu verbieten. Deswegen argumentieren wir, dass, wenn Umstände, die eine Abtreibung gerechtfertigt hätten, erst nach der Geburt offensichtlich werden, erlaubt sein sollte, was wir ‚postnatale (nachgeburtliche) Abtreibung‘ nennen.“

Es wird also, um die Tötung zu rechtfertigen, zunächst dem Kind die Persönlichkeit abgesprochen. Es habe nur „das Potential, eine Persönlichkeit zu werden“, sei aber keine. Dies wird konsequenter­weise für das ungeborene wie für das geborene Kind behauptet, was natürlich die Frage aufwirft, in welchem Alter denn nach Meinung der Autoren aus dem bloßen „Potential, eine Persönlichkeit zu werden“ sich eine tatsächliche Persönlichkeit entwickelt haben könnte. Wenn das Kind abgestillt ist? Bis zur Einschulung? Bis es durch Berufs­tätigkeit und Steuer­zahlungen nachgewiesen hat, dass es ein nützliches Mitglied der Gesellschaft ist? Die Autoren lehnen es jedenfalls ausdrücklich ab, einen Zeitpunkt zu benennen, ab dem ihnen eine Tötung des Kindes nicht mehr gerechtfertigt erschiene.

Um der geneigten Öffentlichkeit zu vermitteln, das es sich bei dem Kinde noch nicht um eine „richtige“ Person handle, schlagen sie vor, den Begriff der postnatalen Abtreibung dem Begriff Kindstötung vorzuziehen.

Doppelmoral

Der Blogger Hadmut Danisch schreibt in Bezug auf „Fridays for Future“:

„Sie werden alle sterben. Auf den Straßen tot umfallen.

Seltsamerweise finden sie den gleichen Vorgang wunderbar, wenn man ihn ‚Abtreibung‘ nennt. Einen Menschen in eine luxuriöse, hoch­technisierte, von aller Müh befreite Welt zu setzen, halten sie für Mord und unzumutbar. Einen Menschen aber erst gar nicht auf diese Welt zu lassen und vor der Geburt auch ohne triftigen Grund und allein aus Bequemlichkeits- und Lifestyle-Erwägungen heraus abzumurksen, das halten sie für völlig normal. […]

Es sind nicht die Maßstäbe, die mich so besonders ankotzen. Es sind die doppelten Maßstäbe.“Hadmut Danisch: Doppelte Maßstäbe, Ansichten eines Informatikers am 5. Juni 2019

Dieselbe Doppelmoral liegt vor, wenn eine Willkommenskultur für so genannte Flüchtlinge – wobei es sich mehrheitlich um Flucht­simulanten handeln dürfte – eingefordert wird, die man den ungeborenen Kindern verweigert.