Familie

Der wichtigste Themenkreis in WikiMANNia ist die Familie, dabei geht es um Familienpolitik, Familienrecht und Familienzerstörung.

„Man hat zurecht zu allen Zeiten gesagt, dass die Familie das Urbild aller menschlichen Gemeinschaft ist, von welcher alles andere nur abgeleitet ist, bis hinauf zum Staate selbst. Umso mehr muss der Zerfall der Familie als Kern­institution der Gesellschaft erschüttern und beunruhigen. Kein Zeichen ist für und an sich genommen dermaßen alarmierend, wie apathisch und ignorant die moderne Kultur dem Zerfall der Familie gegenübersteht. Zu allen klügeren Zeiten hätte man dies als Alarmsignal ersten Ranges begriffen. Heute tut man es als Bagatelle ab, gleichsam eines Wetter­wechsels. Man behauptet, an die Stelle würden heute eben Wahl­gemein­schaften treten. Und eben darin liegt der grundlegende Irrtum.

Die Gesellschaft, der Staat, die Nation, das sind Gemeinschaften mit denen wir auf Gedeih und Verderb schicksalhaft verbunden sind. Nur und allein aus dieser Vorstellung der Unausweichlichkeit können Menschen in einer staatlichen Gemeinschaft anfangen ethisch verantwortlich zu handeln. Wenn man die Staats­bürgerschaft, die Nation, die Heimat dauernd wechseln könnte wie Unterwäsche, würde es überhaupt keine wirkliche ethische Verpflichtung geben, weil man allen nur in der Zeit des Gedeihens treu wäre, und als kühler Kosten-Nutzen-Rechner allzu bald das Weite suchte, wenn es eben schlecht geht. Und genau das ist die Familie eben NICHT. Ich kann mir weder andere Eltern noch andere Kinder oder Geschwister suchen. Freunde mögen kommen und gehen, aber niemand steht einem so nah wie das eigene Blut. Das ist das ursprüngliche Band, auf welches wir immer wieder zurück­geworfen werden, das einzig verlässliche und wahrhaftige. Umgekehrt verletzt uns keine gebrochene Freundschaft auch nur annähernd so tief und dauerhaft wie eine dysfunktionale Familie. Freunde stehen nie auch nur annähernd auf den gleichen Stand wie Familie. Das ist in unserer Zeit, da wir die konsumistische Auswahl des Individuums für ein gott­gegebenes Anrecht halten, natürlich eine Zumutung. Familie lehrt uns, mit einer unabänderlichen Schicksals­gemeinschaft zurecht zu kommen. Ich kann mir eben keine andere Familie suchen. Ich MUSS mich mit der, die ich habe, arrangieren, und erst darin, im Umgang mit solch etwas unerbittlichem, unabänderlichen, kann sich Charakter bilden. Gibt es aber ein Hintertürchen, durch das ich entkommen kann, werden alle Tugenden schief.

Deshalb ist der Verfall der Familien so ein Alarmsignal: weil es das Herauf­kommen eines Menschentypus kennzeichnet, der aller Loyalität, aller Notwendigkeit und aller Schicksals­haftigkeit ledig geworden ist. Der nichts kennt außer seiner schranken­losen individuellen Befriedigung. Schon eine Zweier­beziehung ist immer mehr Menschen eine unerträgliche Arbeit geworden, von Kindern und Familie ganz zu schweigen. Man hat keine charakterliche Eignung mehr, in ein langfristiges Glück zu investieren, man will Spaß jetzt, sofort und ohne Bedingungen. Ohne Bedingungen lässt sich aber nur zweierlei erschaffen: das Wertlose, Ober­flächliche, oder eben das, für das andere statt unser die Mühe haben. Beides sind keine Vor­aus­setzung für den Bestand einer Kultur.“ – Emperor Caligula: Zehn Gründe warum unsere westliche Zivilisation untergeht, 14. Januar 2018 (31:58-35:10 Min.); als eBook

2009 fand sich ein anonymes Autorengemeinschaft, die sich dem Thema „Familien­zerstörung“ annahm. Das Buchprojekt mit dem Untertitel „Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte“ wurde nicht fertiggestellt, aber auf rund 760 Seiten wird das Thema ausführlich ausgebreitet. Das Projekt wurde von im April 2016 aufgegeben. Über die Gründe kann die WikiMANNia-Redaktion nur spekulieren. Es ist aber naheliegend anzunehmen, dass das notorisch fehlende Interesse in dieser Gesellschaft für das Thema Familien­zerstörung die Autoren dazu gebracht hat, entnervt aufzugeben. Einige Aspekte wurden im WikiMANNia-Projekt aufgegriffen.

Der Staatsrechtler Karl Albrecht Schachtschneider weist in einem Aufsatz Rechtsproblem Familie darauf hin, dass der öffentliche Bereich des Staates und der private Bereich der Familie getrennt zu halten sind.

Unser Staat weiß nicht mehr, wie er die Familie schützen soll, schon weil er nicht mehr weiß, was eine Familie ist. Bereits Martin Wolff hat geklagt, die Geschichte der Familie sei die „Geschichte ihrer Zersetzung“. Längst werden Ehe und Familie entgegen dem grund­gesetzlichen Text nicht mehr als Einheit erfasst. Zweck der Ehe ist nicht mehr die Familie, wie es bis heute die christlichen Kirchen lehren. Die Ehe ist zur bloßen Lebens­gemein­schaft zwischen Mann und Frau abgesunken, auf Lebenszeit oder auch nur auf Zeit. Die gleich­geschlecht­liche Lebens­partner­schaft ist ihr fast gleich­gestellt. Die zivile Ehe ist weder Sakrament noch heiliger Stand, sondern in der Republik „verrechtlichte“ „bürgerlich-rechtliche“ Institution, hat aber im säkularen Staat den heraus­gehobenen Status verloren. Das Scheidungsrecht schützt Ehe und Familie nicht, sondern behindert allenfalls die Scheidung und belastet die Ehe und auch die Familie mit wirtschaftlichen Risiken, die von der Eheschließung abzuraten nahelegen. Die Lebens­gemein­schaft von Mann und Frau ist auch ohne Ehe rechtens, ja sie wird vom Gesetzgeber mehr und mehr wie die eheliche Lebens­gemein­schaft behandelt.

Der Familienbegriff ist reduziert. Ein Kind macht die Familie aus, sei es dessen Gemeinschaft mit der Mutter und/oder mit dem Vater, sei es die mit einer oder zwei Frauen oder die mit einem oder zwei Männern mit dem Kind anderer, obwohl auch das Bundes­verfassungs­gericht im Familien­nachzugs­beschluss noch an die Einheit von Ehe und Familie erinnert hat, nämlich: „Die Ehe ist die rechtliche Form umfassender Bindung zwischen Mann und Frau; sie ist alleinige Grundlage einer vollständigen Familien­gemeinschaft und als solche Voraussetzung für die bestmögliche körperliche, geistige und seelische Entwicklung von Kindern“, so relativiert doch die Formulierung den Familien­begriff bereits. Der Familien­begriff folgt in der Praxis dem Schutz­bedürfnis des Kindes. Von den Eltern ist der Familien­begriff gelöst, obwohl nach Art. 6 Abs. 2 GG „Pflege und Erziehung der Kinder […] das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht“ ist. Eltern dieses Grund­rechtes sind die leiblichen Eltern, Mutter und Vater, ob unverheiratet oder verheiratet, aber diese können ihr Grund­recht vielfach nicht oder nicht richtig ausüben; denn als Eltern müssen sie zusammen­leben. Alle anderen Formen elterlicher Sorge sind nur Not­maßnahmen. Eltern mit Kindern sind die Familie, die das Grundgesetz schützen will, wie sich unzweideutig aus der Schutz­vorschrift des Art. 6 Abs. 5 GG zugunsten unehelicher Kinder ergibt.

Der Staat hat die Familie nicht zu schützen vermocht. Er hat die Ordnung der Ehe und Familie mehr und mehr dem hedonistischen Zeitgeist angepasst und damit deren Verfall beschleunigt. Fraglos sind die Eingriffe der Menschen in das natürliche Leben kausal für den Niedergang von Ehe und Familie, vor allem die Verhütung und der Abbruch von Schwanger­schaften. Die veränderten Lebens­verhältnisse sind von einem Wechsel des Menschenbildes begleitet. Nicht mehr die Familie ist die „natürliche und grund­legende Einheit der Gesellschaft“, sondern der einzelne Mensch, nicht das Glück der Familie leitet die Politik, sondern das des Einzelnen. […]

Durch die Entwertung des Familien­prinzips hat die Gleich­berechtigung von Mann und Frau eine andere Konnotation erfahren. Niemand, der der Aufklärung verpflichtet ist, mag diese Gleich­berechtigung in Frage stellen, aber wenn die Familie die Politik orientiert, führt das zu einem anderen Gleich­berechtigungs­recht, als wenn den Einzelnen gleiche Rechte geschaffen werden sollen. Grund und Ziel der Gleich­behandlungs­politik ist die Ausrichtung von Mann und Frau auf die Erwerbs­tätigkeit. Ehe und Familie werden hint­an­gestellt. Kinder behindern die Erwerbsarbeit und führen meist in karge Lebens­verhältnisse. Folglich werden sie vermieden, allenfalls ein Kind, höchstens zwei Kinder werden hingenommen, weil sie die Erwerbs­arbeit weiter zulassen. Das mehr oder weniger christliche Europa leidet unter Kinderarmut, die große Niederlage unserer kulturlosen Zivilisation, die ohne die Zuwanderung noch größer wäre.

In dieser Lage vermag der Staat seiner Aufgabe, Ehe und Familie zu schützen, nicht mehr gerecht zu werden. Er kann das Schutzgut nicht einmal tragfähig definieren. Der Wert von Ehe und Familie ist dem Staat im dekadenten Gemeinwesen verloren gegangen, nicht allen Familien. Die Kinder stören den Tanz um das goldene Kalb.

Die Fördermaßnahmen des Staates sind hilflos und setzen falsche Anreize. Sie zerstören langfristig die Vor­aus­setzungen des freiheitlichen Gemeinwesens. […]

Wenn der Staat die Erwerbs­tätigkeit der Mütter, etwa durch Krippen­plätze, fördert, macht er Politik jedenfalls gegen große Familien, die von dem Einsatz der Mütter oder auch der Väter in der Familie abhängen. Im Übrigen gefährdet er das Wohl der Kinder. Wenn der Staat die Mütter, die bei den Kindern bleiben, finanziell fördert, geht diese Förderung bevölkerungs­politisch in die falsche Richtung. Die sozial- und steuer­politischen Maßnahmen setzen fragwürdige ökonomische Anreize, welche die welt­anschauliche Not der Ehe- und Familien­politik nicht zu überwinden vermögen.“Karl Albrecht Schachtschneider: Rechtsproblem Familie

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