Frauen werden benachteiligt – das behaupten Feministen von morgens bis abends, so dass es inzwischen selbst Männer schon glauben. Jungs, aufgepasst: Die deutsche Rechtsprechung ist voll mit Gesetzen, die Männer schlechter stellt!
1 – (K)ein Herz für Behinderte?
In der linksgrünen Logik gibt es zwar angeblich keine Unterschiede zwischen den Menschen, aber egal: Für Männer macht man doch gern immer wieder eine Ausnahme und stellt sie schlechter – selbst bei der Hilfe für Behinderte!
§ 1 des neunten Sozialgesetzbuches will die „gleichberechtigte Teilhabe“ von Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft fördern. Gleichberechtigt? Schon im nächsten Satz steht: „Dabei wird den besonderen Bedürfnissen von Frauen und Kindern mit Behinderungen und von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder (…) Rechnung getragen.“
2 – Väter verlieren.
Wenn Unverheiratete Nachwuchs bekommen, können Mutter und Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragen. Seit 2010 kann die Mutter aber dem Antrag des Vaters auf gemeinsame elterliche Sorge widersprechen.
§ 1626a BGB diskriminiert unverheiratete Väter unmittelbar, denn „im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge“.
3 – Kein Männerwahlrecht.
Das Bundesgleichstellungsgesetz löste 2001 das Frauenfördergesetz ab. Ziel: noch mehr „Gleichstellung“ in den Dienststellen und Unternehmen des Bundes. In Dienststellen ab 100 Beschäftigten sind für die Einhaltung der Gender-Planziele so genannte Gleichstellungsbeauftragte zuständig, die die Belegschaft wählt.
Der Clou: Nicht nur dürfen den Job per Gesetz nur Frauen haben. Männliche Angestellte dürfen nicht einmal an der Wahl teilnehmen. § 19 BGleiG besagt schwarz auf weiß: „Wahlberechtigt und wählbar sind die weiblichen Beschäftigten der Dienststelle.“
4 – Väter sind zweitrangig.
In Artikel 6, Abs. 4 Grundgesetz (GG) heißt es: Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“ Klar, das finden wir gut, aber Vätern wird dieses Privileg eben nicht zuerkannt. Gleichberechtigung sieht anders aus!
5 – An die Front, Männer!
Zwischen 1956 und 2011 gab es in Deutschland die Wehrpflicht. Theoretisch könnte die auch jederzeit wieder eingeführt werden – wenn auch nicht für Frauen.
In Artikel 12a, Abs. 1 GG steht noch immer: „Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
6 – Männergenitalien verstümmeln okay?
Weibliche Genitalverstümmelung ist ein grausamer Brauch vor allem aus afrikanischen Ländern, der bei Frauen viel mehr Schaden anrichtet als die Beschneidung der Penisvorhaut bei Männern. Trotzdem fänden wir es nett, wenn § 226a StGB Männer nicht ignorieren würde:
Nur wer „die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
7 – Schnipp, schnapp, Vorhaut ab!
In Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Jeder? Na ja, wenn Eltern ihren männlichen Nachwuchs beschneiden möchten, drückt das Grundgesetz ein Auge zu.
§ 1631d BGB verleiht Sorgeberechtigten das Recht „in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden soll“.
Typisch: Wenn religiöse Gründe vorliegen, darf die so genannte Zirkumzision in den ersten sechs Lebensmonaten auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ärzte sind.
8 – Man kann „Positive Diskriminierung“ nicht ohne „Diskriminierung“ buchstabieren.
„Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt“: Nordrhein-Westfalens Frauenförderungsgesetz drängt Männer, die im öffentlichen Dienst oder in Landesanstalten, Stiftungen und Körperschaften arbeiten wollen, schon seit 1989 strukturell ins Abseits.
9 – Kein Schutzraum für Cis-Männer!
Frauen, die es zu Hause aus verschiedensten Gründen nicht länger aushalten, bieten so genannte Frauenhäuser Zuflucht. § 36a SGB II regelt, dass die Kosten eines Aufenthalts bei den kommunalen Trägern liegen.
„Männerhäuser“ gibt es jedenfalls trotz andauerndem Gleichstellungsgefasel noch immer keine. Und was noch schlimmer ist: Die allermeisten Frauenhäuser verbieten es Müttern, ihre Söhne mitzubringen, wenn diese über zwölf Jahren alt sind. Ist das schon die Grenze hin zum „alten weißen Mann“?
10 – Nur Männer sind pervers.
Medizinisch betrachtet ist Exhibitionismus eine Persönlichkeits- oder Verhaltensstörung, die selbstverständlich beide Geschlechter haben können. § 183 Abs. 1 StGB hingegen sagt ausdrücklich:
„Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Da haben feministische Nackt-Aktivist*innen aber Glück gehabt: Weil dieses Gesetz nur Männer bestraft, können sie ganz folgenlos gegen die Unterdrückung des Patriarchats kämpfen.
Quelle: 10 Gesetze, die ausschließlich Männer diskriminieren, FlinkFeed
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