Archiv nach Kategorien: Zensur

Deutschland hasst [noch] den BME

Zentastic von Shannon Larratt 18. Dezember 2005   11:23

Deutschland hasst [noch] den BME
So sieht es aus, wenn man in Deutschland nach „bme“ sucht:

Die Nachricht besagt, dass sie auf eine rechtliche Aufforderung reagiert haben, drei Websites (d.h. BME) aus den Such­ergebnissen zu entfernen. Wenn Sie auf die Infoseite klicken, erhalten Sie folgendes:

„Eine URL, die sonst als Antwort auf Ihre Suche erschienen wäre, wurde nicht angezeigt, weil diese URL von einer deutschen Aufsichts­behörde als illegal gemeldet wurde.“

Dieses Verfahren wurde von der deutschen Regierung bereits 1999 eingeleitet (Übersetzung). Um es kurz zu machen: Die deutsche Regierung ist der Meinung, und ich glaube, zu Unrecht, dass BME Minder­jährige komplett davon abhalten muss, irgendetwas auf der Seite zu sehen, und sie wollen, dass ModBlog geschlossen wird.

Lahm.

Der BME ist unglaublich wertvoll für Leser aller Alters­gruppen. Wenn die deutsche Regierung sich vormachen will, dass Menschen unter 18 Jahren keine Informationen über Körper­modifikation brauchen, dann sind es ihre Hände, die sich die Hände blutig machen mit den Ergebnissen von Menschen, die ohne die Möglichkeit, sich selbst zu bilden, vorwärts kommen – ganz zu schweigen von den politischen Fragen der Meinungsfreiheit. Nicht, dass Deutschland jemals als eine Bastion der fortschrittlichen Politik gegolten hätte.


Quelle:
www.zentastic.com/entries/200512181123.html

Deutschland hasst den BME WIRKLICH!


http://www.bmezine.com/title/2000/germany.gif

Deutschland hasst den BME WIRKLICH!

Ja, es ist wahr… Deutschland hat entschieden, dass BME eine Abscheulichkeit ist und, so wie ich es verstanden habe, hat es illegal gemacht, die Seite zu besuchen. Ich weiß nicht, wie hoch die Strafen sind, und ich kenne auch die Einzelheiten des Gesetzes nicht. Es KANN legal sein, BME anzusehen, wenn Sie über 18 sind. Es ist definitiv NICHT legal, BME für Personen unter 18 Jahren zugänglich zu machen. Ich möchte Sie bitten, BME als Akt des zivilen Ungehorsams weiterhin anzusehen, zu unterstützen und zu verlinken, aber das bleibt Ihnen überlassen. Im Folgenden finden Sie den Brief, den ich erhalten habe, sowie die beste Übersetzung, die mir in der Kürze der Zeit einfallen konnte. Man sollte meinen, sie hätten die Höflichkeit, mir einen Brief auf Englisch zu schicken! Wenn ich nicht genug Deutsch sprechen würde, um ihn einigermaßen zu verstehen, hätte ich ihn einfach weggeschmissen…

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Deutschland hasst den BME?

Schaut mal, was ich heute mit der Post bekommen habe:

Anschreiben
(Auf Deutsch)
Absichtserklärung (?)
(Auf Deutsch)
Erläuterungsschreiben
(In Englisch)


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Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur

Logo der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien als „jugend­gefährdend“ indiziert.

Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugend­gefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschafts­kritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:

  1. Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
  2. Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
  3. Kritik an der Schlepper- und Migrations­industrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)

Nach den Vorgaben der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugend­gefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staats­bürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.

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Die Indizierung WikiMANNias – Die inhaltliche Widerlegung des Indizierungsantrags

Logo der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

 

Der Indizierungsantrag vom 10. Dezember 2019 (Entscheidung vom 9. Januar 2020[1]) zitiert ausgiebig aus WikiMANNia, wobei es schwer­punkt­mäßig um Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlings­industrie geht. Das Ganze ist eine An­einander­reihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dient allein der Zensur. Objektive Maßstäbe und Hinweise auf „jugend­gefährdende“ Inhalte sind hingegen nicht vorhanden.

1. Das universale Feindbild

»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«

Die Art und Weise des Zitierens sowie die Begründung des Indizierungs­antrags machen deutlich, dass es nicht um Jugendschutz geht. Vielmehr wird das universelle Feindbild von den weißen, hetero­sexuellen Männern bedient. In dieser Sichtweise ist Weißsein gleichbedeutend mit Rassist zu sein („diskriminiert Asylsuchende“); normal­geschlechtlich zu sein gilt als Homosexuelle diskriminierend und Mannsein – eigentlich Kritik am Feminismus – wird als patriarchaler Frauenhass umgedeutet.
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

Logo der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Pr. 0955/2019


Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

Antragstellerin:
[nicht genannt][1]
Verfahrensbeteiligte:
Koc Ofis Hizmetleri Holding[2]
(nicht zustellbar)

Die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien hat in ihrer

744. Sitzung vom 9. Januar 2020

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende [nicht genannt]

als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Kunst [nicht genannt]
Literatur [nicht genannt]
Buchhandel und Verlegerschaft [nicht genannt]
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien [nicht genannt]
Träger der freien Jugendhilfe [nicht genannt]
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Lehrerschaft [nicht genannt]
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden [nicht genannt]
und andere Religionsgemeinschaften [nicht genannt]

Länderbeisitzer/-innen:
Baden-Württemberg [nicht genannt]
Berlin [nicht genannt]
Brandenburg [nicht genannt]

Protokollführer: [nicht genannt]

Für die Antragstellerin: [nicht genannt]
Für die Verfahrensbeteiligten: [nicht genannt]
beschlossen:

Rochusstraße 10. 53123 Bonn. Telefon: 0228/99962103-10
Postfach 14 01 65. 53056 Bonn. Telefax: 0228/379014

– 2 –

Das Internetangebot

http://de.wikimannia.org

wird in Teil C der Liste der jugend­gefährdenden Medien eingetragen.

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