Archiv nach Monaten: March 2020

Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur

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In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien als „jugend­gefährdend“ indiziert.

Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugend­gefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschafts­kritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:

  1. Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
  2. Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
  3. Kritik an der Schlepper- und Migrations­industrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)

Nach den Vorgaben der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugend­gefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staats­bürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.

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Die Indizierung WikiMANNias – Die inhaltliche Widerlegung des Indizierungsantrags

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Der Indizierungsantrag vom 10. Dezember 2019 (Entscheidung vom 9. Januar 2020[1]) zitiert ausgiebig aus WikiMANNia, wobei es schwer­punkt­mäßig um Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlings­industrie geht. Das Ganze ist eine An­einander­reihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dient allein der Zensur. Objektive Maßstäbe und Hinweise auf „jugend­gefährdende“ Inhalte sind hingegen nicht vorhanden.

1. Das universale Feindbild

»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«

Die Art und Weise des Zitierens sowie die Begründung des Indizierungs­antrags machen deutlich, dass es nicht um Jugendschutz geht. Vielmehr wird das universelle Feindbild von den weißen, hetero­sexuellen Männern bedient. In dieser Sichtweise ist Weißsein gleichbedeutend mit Rassist zu sein („diskriminiert Asylsuchende“); normal­geschlechtlich zu sein gilt als Homosexuelle diskriminierend und Mannsein – eigentlich Kritik am Feminismus – wird als patriarchaler Frauenhass umgedeutet.
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

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Pr. 0955/2019


Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

Antragstellerin:
[nicht genannt][1]
Verfahrensbeteiligte:
Koc Ofis Hizmetleri Holding[2]
(nicht zustellbar)

Die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien hat in ihrer

744. Sitzung vom 9. Januar 2020

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende [nicht genannt]

als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Kunst [nicht genannt]
Literatur [nicht genannt]
Buchhandel und Verlegerschaft [nicht genannt]
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien [nicht genannt]
Träger der freien Jugendhilfe [nicht genannt]
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Lehrerschaft [nicht genannt]
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden [nicht genannt]
und andere Religionsgemeinschaften [nicht genannt]

Länderbeisitzer/-innen:
Baden-Württemberg [nicht genannt]
Berlin [nicht genannt]
Brandenburg [nicht genannt]

Protokollführer: [nicht genannt]

Für die Antragstellerin: [nicht genannt]
Für die Verfahrensbeteiligten: [nicht genannt]
beschlossen:

Rochusstraße 10. 53123 Bonn. Telefon: 0228/99962103-10
Postfach 14 01 65. 53056 Bonn. Telefax: 0228/379014

– 2 –

Das Internetangebot

http://de.wikimannia.org

wird in Teil C der Liste der jugend­gefährdenden Medien eingetragen.

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