Gewalt von Frauen – Gewaltpotential einer Familienterroristin

Wie viele, die auf dem Gebiet der Gewalt in Beziehungen arbeiten, habe ich täglich mit Frauen aus schwierigen familiären Verhältnissen zu tun. Dabei habe ich die Erfahrung gemacht, dass manche Frauen, die in Beziehungen leben, in denen seelische Grausamkeit und/oder physische Gewalt vorkommen, selbst Probleme verursachen, die ein akzeptables Mass überschreiten. Ich spreche von Frauen, die von Gefühlen wie Rachsucht und Feindseligkeit getrieben werden und die in Bezug auf sich selbst oder ihre Familie ein destruktives Verhalten an den Tag legen und damit eine schon desolate Familien­situation weiter verschlimmern. Für diese Frauen habe ich die Bezeichnung „Familien­terroristinnen“ gewählt. Zwar sind Männer nach meiner Erfahrung ebenso in der Lage, sich als Familien­terroristen zu gebärden, doch neigen sie eher zu physischen Gewalt­ausbrüchen. Gewalt von Männern ist in zahllosen internationalen Studien untersucht worden, während es kaum Arbeiten gibt zur Frage, weshalb und in welcher Weise Frauen Gewalt anwenden. Im Gegenteil scheint ein Schleier des Schweigens darüber gebreitet zu sein. Deshalb, und weil der gegen die eigene Familie gerichtete „Terrorismus“ eine in erster Linie von Frauen angewandte Taktik ist, werde ich mich in dieser Untersuchung auf Frauen beschränken.

Das Gewaltpotential einer Familien­terroristin kann während Jahren verborgen bleiben und erst unter ganz bestimmten Bedingungen sichtbar werden. In vielen Fällen ist es die tatsächliche oder drohende Auflösung der Familie, welche das zerstörerisches Potential der Familien­terroristin manifest werden lässt. Das heisst jedoch nicht, dass sie vor der Auflösung der Familie eine passive Rolle spielt. Vielmehr ist sie es, deren Gefühls­stimmungen das Familienleben beherrschen, deren Launen das Klima im gemeinsamen Haushalt bestimmen. In dieser Phase könnte sie als „Familien­tyrannin“ bezeichnet werden, da sie Kontrolle und Macht über die Gefühle der andern Familien­mitglieder ausübt. Zwar liesse sich das Familienleben in solchen Fällen insgesamt als unglücklich, gestört, gewalttätig oder gar inzestuös bezeichnen. Tatsächlich ist es aber in erster Linie die Familien­terroristin oder Familien­tyrannin, welche die Konflikte auslöst. Sie setzt ruhigen Augenblicken im Familienleben mit theatralischen Ausbrüchen ein Ende und bringt andere Familien­mitglieder aus dem Gleichgewicht. Sie manipuliert sie auf subtile und unsichtbare Weise, indem sie in ihnen Schuldgefühle entstehen lässt, indem sie im richtigen Moment eine spöttische Bemerkung anbringt oder indem sie sie auf kaum wahrnehmbare Weise provoziert. Die im Stillen manipulierende Terroristin läuft am wenigsten Gefahr, als solche erkannt zu werden. Sie sorgt ständig für Unruhe und Aufruhr, womit sie bei den anderen Familien­mitgliedern nicht selten Ausbrüche provoziert oder sie sogar in den Alkoholismus, in die Drogensucht, ja in den Selbstmord treibt. In der Folge entsteht der Eindruck, die anderen Familien­mitglieder seien das eigentliche „Problem“, während die heimliche Terroristin als die Unschuldige dasteht, die sich mit Engelsgeduld alles gefallen lässt.

Solange die Familie zusammen bleibt, hält die Terroristin ihre Macht aufrecht, so unglücklich das Familienleben auch sein mag. Es ist deshalb häufig die Auflösung der Familie, die der Terroristin ihren Wirkungsbereich zu entziehen und damit ihre Macht zu zerstören droht. Wenn die Familie auseinanderbricht, fühlt sich die Terroristin am stärksten bedroht und am meisten auf sich allein gestellt, so dass zu diesem Zeitpunkt oft die grösste Gefahr von ihr ausgeht. In dieser Situation, in der die Terroristin ganz von Angst beherrscht wird, setzt sie sich ein bestimmtes Ziel: zum Beispiel die Familie wieder zu vereinen, sicherzustellen, dass die Kinder unter ihrer alleinigen Obhut bleiben, oder den Gatten oder Exgatten zu zerstören, und zwar körperlich, emotional und finanziell. Als Adolf Hitler einsah, dass der Krieg gegen die Alliierten unter keinen Umständen zu gewinnen war, befahl er den verbliebenen Truppen, Berlin zu zerstören; da er nicht länger herrschen konnte, sollte sein Reich mit ihm untergehen. Ganz ähnlich kann es der Familien­terroristin gehen, die die Herrschaft über ihre Familie verloren hat oder zu verlieren droht, und die es sich in der Folge in den Kopf setzt, andere Familien­mitglieder in den Ruin zu treiben, ja in extremen Fällen sogar in den Tod.

Ähnlich wie die politische Terroristin wird also auch die Familien­terroristin vom festen Willen angetrieben, ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Um eine Familien­terroristin „entwaffnen“ zu können, muss man als Arzt oder Ärztin deshalb zuallererst ihr Ziel erkennen und verstehen. Den negativen Gefühlen der Terroristin liegt in aller Regel ein im weitesten Sinn „berechtigter“ Groll zugrunde. Berechtigt in dem Sinn, dass er auf ein tatsächlich erlittenes Unrechts oder eine tatsächlich erlittene Verletzung zurückzuführen ist; oder in dem Sinn, dass er zwar nur in der Vorstellung der Terroristin existiert, dort aber seinen festen Platz hat. Dieser Groll ist die treibende Kraft der Terroristin, auf ihn sind die Impulse zu ihren Handlungen zurückzuführen. Zu den deutlichsten Kennzeichen der emotionalen Terroristin gehört nun, dass diese Impulse einen zwanghaften Charakter annehmen. Doch woher kommt diese Zwanghaftigkeit, woher kommt dieser unwiderstehliche Drang? In vielen Fällen hat der Groll, den die Terroristin gegen ihren Ehemann zu verspüren glaubt, mit dem Ehemannes selbst wenig zu tun. Die Terroristin mag sich nur der (angeblichen) Kränkung durch ihren Ehemann bewusst sein, doch ist der durch diese Kränkung hervorgerufene Schmerz in Wirklichkeit auf eine schmerzhafte Erfahrung in der Kindheit zurückzuführen.

Im Rahmen dieser Untersuchung kann ich nicht näher auf die Frage eingehen, was für Kindheits­erlebnisse der Entwicklung zur Familien­terroristin Vorschub leisten. Festhalten lässt sich jedoch, dass sich die Kindheit der Familien­terroristin, wenn sie im richtigen Licht gesehen wird, in jedem Fall als eine (im emotionalen und oder im physischen Sinne) gewalttätige verstehen lässt. Festhalten lässt sich ebenfalls, dass die Terroristin in jedem Fall eine zur Gewalt neigende Frau ist. Unter einer zur Gewalt neigenden Frau verstehe ich hier eine Frau, die darüber klagt, dass sie das unschuldige Opfer von Gemeinheiten und Aggressionen von Seiten ihrer Angehörigen und Bekannten sei, in Wirklichkeit aber das Opfer ihrer eigenen Gewalt und Aggression ist. Denn eine gewalttätige und schmerzhafte Kindheit führt in der Regel dazu, dass das Kind von diesem Schmerz und dieser Gewalt auf allen Ebenen abhängig wird: auf der emotionalen, der intellektuellen, der physischen und der neurochemischen. Diese Abhängigkeit zwingt den erwachsenen Menschen später dazu, Lebenslagen zu schaffen und Beziehungen aufzubauen, die weitere Gewalt, weiteres Leid und weiteren Schmerz mit sich bringen. Was die Terroristin antreibt, ist also in erster Linie ein aus der Kindheit stammender Schmerz, und nur in zweiter Linie die gegenwärtige Familiensituation. Damit hat die Motivation der Terroristin einen krankhaften Zug: Sie beruht nicht sosehr auf Realität, als vielmehr auf einer Verzerrung von Realität.

Da die emotionale Terroristin also zur Gewalt neigt, ja von Gewalt abhängig ist, müssen auch ihre Handlungen als die einer Abhängigen verstanden werden. Solange die Familie zusammenhält, hat die Terroristin die Möglichkeit, ihre krankhaften Bedürfnisse und ihre Sucht zu befriedigen. Löst sich die Familie jedoch auf, legt die Familien­terroristin die ganze Verzweiflung, Entschlossenheit und Besessenheit an den Tag, mit der jede Süchtige auf Entzug reagiert. Diese Besessenheit und die extreme Unausgewogenheit ihrer Gefühle sind wohl die deutlichsten Signal, an denen die Familien­terroristin zu erkennen ist. Der Grad dieser Besessenheit erlaubt es der behandelnden Ärztin auch am ehesten, abzuschätzen, wie weit die Terroristin in ihren Handlungen tatsächlich zu gehen bereit ist. Ein gewisses Mass an Schmerz und Verzweiflung kennt wohl jeder Mensch, der in zerrütteten Familien­verhältnissen lebt oder dessen Beziehung auseinander­bricht; einem einigermassen ausgeglichenen Menschen ist jedoch in einem solchen Fall nicht nur der eigene Schmerz bewusst, sondern er kann bis zu einem gewissen Grad auch den Schmerz der anderen Familien­mitglieder nachempfinden. Einigermassen ausgeglichene Eltern werden sich deshalb im Fall einer Scheidung intensiv um das Gefühlsleben ihrer Kinder kümmern, vielleicht sogar mehr als um das eigene. Ganz anders die Familienterroristin, in deren Augen es nur einen Menschen gibt, der Unrecht erleidet und Schmerzen aussteht: nämlich sie selbst. Die Terroristin hat kein Mitgefühl und kein Einfühlungsvermögen, sie fühlt nur den eigenen Schmerz. So gesehen ist ihre Leidensfähigkeit narzisstisch, solipsistisch und in der Tat pathologisch.

Zwar kann ich hier nicht im Detail auf die Kindheit der Terroristin eingehen, beziehungsweise auf die Faktoren, die der Entwicklung zur emotionalen Terroristin Vorschub leisten, doch macht die eingeschränkte oder fehlende Fähigkeit der Terroristin, die Gefühle anderer zu erkennen, zumindest eines deutlich: nämlich dass ihr Bewusstsein und ihre eigenen Gefühle in entscheidenden Phasen der Kindheit (aus einer Vielzahl von Gründen) verkümmerten und nicht über die Grenzen des eigenen Ich hinauswachsen konnten. Als Erwachsene baut die Terroristin deshalb eine Beziehung auf, die in gewisser Hinsicht gar keine wirkliche Beziehung ist, sondern vielmehr dazu dient, das Szenario der Kindheit nachzustellen. Solange diese Beziehung anhält, geht die solipsistische Terroristin nicht wirklich auf die Gefühle der anderen Familien­mitglieder ein, sondern benutzt sie für ihre eigenen Zwecke, nämlich als Requisiten für die Umsetzung ihres „Drehbuchs“. Wenn schliesslich die Auflösung der Beziehung oder der Familie bevorsteht, hat die Terroristin nur ihren eigenen Schmerz und ihren eigenen Zorn vor Augen. Da sie kein Mitgefühl für die anderen Familien­mitglieder empfindet, verfolgt sie mit aller Entschlossenheit das Ziel, das sie sich gesetzt hat, zum Beispiel die Familie wieder zusammenzubringen, die Angehörigen zu ruinieren, oder Rache zu nehmen. Objektivität kennt die Terroristin somit kaum oder nicht; sie lebt in einer abgeschlossenen Welt, in der es nur den eigenen Schmerz und den eigenen Zorn gibt.

Da das Bewusstsein eines Menschen ebenso sehr auf der Wahrnehmung der Gefühle anderer wie auf der Wahrnehmung der eigenen Gefühle beruht, geht der emotionalen Terroristin die Einsicht in das eigene Verhalten fast vollständig ab. In dieser fehlenden Einsicht liegt ihr hauptsächliches Gefahren­potential. Doch es gibt noch einen zweiten Faktor, der die Terroristin so gefährlich macht: Während sie mit krankhafter Besessenheit ihr Ziel verfolgt, wird sie von einem Gefühl der Allmacht beseelt. Tatsächlich bildet man sich nicht selten ausgerechnet dann ein, allmächtig zu sein, wenn man in Wahrheit völlig ohnmächtig ist, also etwa dann, wenn man keinerlei Einfluss mehr auf seine Familie hat, weil sich diese auflöst. Woher dieses Gefühl der Omnipotenz auch immer rührt: Die Terroristin ist überzeugt, dass nichts und niemand sie stoppen kann. Da ihr also weder von ihrem Bewusstsein noch von ihrem Mitgefühl Grenzen gesetzt werden, ist sie der Überzeugung, auf dem Weg zu ihrem Ziel sei kein Preis zu hoch, ob dieser Preis nun von ihr selbst oder von anderen Familien­mitgliedern bezahlt werden muss.

Die Terroristin kennt also keine Schranken. Das bedeutet, dass sie auch in ihren Handlungen schrankenlos ist. Wild entschlossen, das von ihr gesetzte Ziel zu erreichen, schliesst sie auch drastische Massnahmen nicht aus: die Verfolgung ihres Ehemannes; Tätlichkeiten gegen den Ex-Ehemann oder dessen neue Lebens­partnerin; Telephon­anrufe bei den gemeinsamen Freunden und bei den Geschäfts­freunden des Ehemann, mit dem Zweck, seinen Ruf zu ruinieren; Anklagen gegen den Ehemann, die auf Falsch­aussagen beruhen, etwa wegen angeblicher sexueller Belästigung der Kinder oder wegen angeblicher Tätlichkeiten gegen diese; vorgetäuschte Selbstmord­versuche, mit deren Hilfe der Ehemann manipuliert werden soll; Kidnapping der unter der Obhut des Ehemannes stehenden Kinder; Beschädigung seines Eigentums; oder, als eine Form der Rache, Mord am Ehemann und an den Kindern.

Nach meiner Erfahrung machen sich Männer und Frauen im selben Masse solchen Fehlverhaltens schuldig. Da sich Untersuchungen jedoch in erster Linie mit dem Fehlverhalten von Männern aus­einander­setzen, wird oft übersehen, dass Frauen diese Art von Gewalt im selben Masse anwenden. Meine Definition eines „Familien­terroristen“ oder eines „emotionalen Terroristen“ lässt sich also wie folgt zusammenfassen: Eine Person (im Falle dieser Untersuchung eine Frau), die in obsessiver Weise ein destruktives (und damit pathologisches) Ziel anstrebt, wobei sie Mitglieder ihrer eigenen Familie im Visier hat; es fehlt ihr auf krankhafte Weise jedes Gespür für die Gefühle der anderen Familien­mitglieder, ihre Handlungen kennen keine Schranken, und ihr Antrieb ist pathologisch, das heisst er geht auf ungelöste Probleme einer schwierigen Kindheit zurück. Natürlich trifft diese Beschreibung in unterschiedlichem Grad auf nicht wenige Menschen zu. Tatsächlich können viele Menschen, die in einer unglücklichen Beziehung leben oder deren Beziehung sich aufgelöst hat, vorübergehend ein „irrationales“ Verhalten an den Tag legen. Die Terroristin unterscheidet sich jedoch deutlich von ihnen, indem sie beständig rachsüchtig und destruktiv ist; ruhige Momente und Augenblicke der Klarheit sind bei ihr die Ausnahme, ein vorübergehendes Nachlassen des Sturmes.

Wenn ich mit einer Klientin arbeite, die grosse Schwierigkeiten in ihrer Beziehung oder bei der Auflösung ihrer Beziehung hat, stelle ich mir deshalb eine ganze Reihe von Fragen, mit denen ich abzuschätzen versuche, inwieweit es sich um eine potentielle Familien­terroristin handelt. „Wird sie sich weiterhin bemühen, den Partner finanziell zu ruinieren? Ist sie wirklich aufrichtig, wenn sie beteuert, sie werde ihren Partner umbringen oder umbringen lassen, sollte er je eine neue Beziehung eingehen? Sind ihre Selbstmord­drohungen ernst zu nehmen oder dienen sie nur der Manipulation anderer? Wird sie ihre Drohung wahr machen, die Kinder mit Hilfe des Gesetzes ganz an sich zu reissen, nur um dem Partner Schmerz zuzufügen? Wird sie die Kinder einer Gehirnwäsche unterziehen, so dass ihr ExPartner sich nicht mehr getraut, eine neue Beziehung einzugehen?“ Ist die Antwort auf diese Fragen ja, handelt es sich also um einen Fall von Familien­terrorismus, so kann die Arbeit zwei Bereiche umfassen: einerseits die praktischen Massnahmen zum Schutz der Familien­angehörigen („Überlebens­strategien“), anderseits die therapeutische Arbeit mit der Terroristin selbst.

Wenn die Familien­mitglieder das zerstörerische Potential der Terroristin einschränken wollen, so müssen sie diese zuallererst einmal als solche erkennen. Als zweites müssen pragmatische Schritte unternommen werden, welche die von einem Gefühl der Allmacht angetriebene Terroristin in ihren Handlungen einschränken. Leider ist die rechtliche Situation, die in vielen Scheidungs­vereinbarungen festgelegt wird, relativ offen. Wenn beide Parteien einigermassen ausgeglichene Persönlichkeiten sind, ist es zwar durchaus sinnvoll, die Scheidungs­vereinbarung flexibel zu gestalten und Raum zu lassen für Veränderungen in Bezug auf finanzielle Verhältnisse, Betreuung der Kinder sowie Besuchsrecht. Wenn jedoch eine emotionale Terroristin mit im Spiel ist, dann bieten ihr das auf Konfrontation angelegte Scheidungs­verfahren sowie eine relativ offene Scheidungs­vereinbarung unendlich viele Möglichkeiten, die Gerichte, die Anwälte und die auf den Plan gerufenen Gutachter zu instrumentalisieren und als Waffen einzusetzen. In solchen Fällen setzen Gericht und Scheidungs­verfahren der Terroristin keine Schranken, sondern erlauben ihr im Gegenteil, ihr schrankenloses Verhalten fortzusetzen. Wenn man es mit einer Terroristin zu tun hat, sollte deshalb das Verfahren kurz und das endgültige Urteil so eindeutig, endgültig und absolut wie möglich sein. Jede Ärztin und jeder Anwalt ist vertraut mit „prozess­süchtigen“ Klienten; doch erst wenn diese „Prozesssucht“ als eine Form von Terrorismus erkannt wird, kann eine rasche und präzise Scheidungs­vereinbarung angestrebt werden. Um das Gefühl der Allmacht der Terroristin einzuschränken, gibt es verschiedene Mittel; der Leitgedanke sollte jedoch immer derselbe sein wie im Umgang mit politischem Terrorismus: „Mit Terroristen verhandeln wir nicht.“ Endlose Telephonate und Gespräche bestärken die Terroristin nur in ihrem Glauben, dass sie auf dem richtigen Weg sei; dasselbe gilt für Konfrontationen, Versuche, sich wieder zusammenzutun, Briefe, Besuche, friedfertige Gesten und Bemühungen, die Terroristin zu besänftigen. Einzig mit einer entschlossenen, resoluten Haltung kann man der Terroristin klarmachen, dass ihre Macht Grenzen hat.

Wenn eine Therapeutin eine Terroristin „entwaffnen“ will, indem sie direkt mir ihr zusammen­arbeitet, so muss sie aufrichtig, ehrlich und sehr direkt sein können. Bei meiner eigenen Arbeit habe ich verschiedentlich die Erfahrung gemacht, dass man einer Terroristin durchaus ins Gesicht sagen kann: „Sie führen sich ja auf wie eine Terroristin.“ Es gibt Fälle, in denen eine Terroristin auf diese Weise ihre Situation zum erstenmal in einem klaren Licht sieht und dazu ermuntert werden kann, ihr Verhalten zu überdenken. In aller Regel ist jedoch eine äusserst gründliche therapeutische Arbeit nötig. Erst tiefgreifende und bleibende Veränderungen in der Verfassung der Klientin erlauben auch Veränderungen in ihrem Verhalten. Erst wenn die in der frühen Kindheit erlittenen Schmerzen bewusst gemacht und verarbeitet worden sind, kann die Familien­terroristin die eigene Situation ungetrübt und unverfälscht erkennen.

Die Arbeit mit der Terroristin selbst, wie jede Form der therapeutischen Arbeit, kann nur dann zu einer Veränderung führen, wenn die Klientin eine solche Veränderung auch wünscht. Ihr Wille, gesund zu werden, ist der entscheidende Faktor. Wenn dieser Wille fehlt, kann keine Veränderung herbei­geführt werden. Will oder kann die Terroristin sich nicht ändern, bleibt der Therapeutin nur, den andern Familien­mitgliedern dabei zu helfen, entschlossen vorzugehen, hartnäckig zu bleiben und, wo es möglich ist, Distanz zu wahren.

Erin Pizzey war die Gründerin des ersten modernen Frauenhauses. Sie stellte fest, dass von den ersten 100 Frauen, die bei ihr Zuflucht suchten, 62 mindestens so gewalt­tätig waren wie ihre Partner, vor denen sie zu fliehen versuchten und zu denen sie immer wieder zurückkehrten aufgrund ihrer Abhängigkeit von Schmerz und Gewalt. Im Laufe von zehn Jahren hat Erin Pizzey in ihrem Frauenhaus im englischen Chiswick mit 5000 Frauen und ihren Kindern zusammen­gearbeitet. Sie ist Autorin verschiedener Bücher zum Thema Gewalt in Beziehungen. Die Original­versionen ihrer Bücher sind erhältlich unter: http://www.amazon.com.

Erin Pizzey’s Buch „Prone to Violence“ ist in Englisch online verfügbar.

Quelle:
http://www.vev.ch/en/lit/pizzey.htm

Leicht gekürzt und aus dem Englischen übersetzt von Christoph Badertscher:
http://www.vev.ch/lit/pizzey.htm