Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

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Pr. 0955/2019


Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020

Antragstellerin:
[nicht genannt][1]
Verfahrensbeteiligte:
Koc Ofis Hizmetleri Holding[2]
(nicht zustellbar)

Die Bundesprüfstelle für jugend­gefährdende Medien hat in ihrer

744. Sitzung vom 9. Januar 2020

an der teilgenommen haben:

von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende [nicht genannt]

als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Kunst [nicht genannt]
Literatur [nicht genannt]
Buchhandel und Verlegerschaft [nicht genannt]
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien [nicht genannt]
Träger der freien Jugendhilfe [nicht genannt]
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Lehrerschaft [nicht genannt]
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden [nicht genannt]
und andere Religionsgemeinschaften [nicht genannt]

Länderbeisitzer/-innen:
Baden-Württemberg [nicht genannt]
Berlin [nicht genannt]
Brandenburg [nicht genannt]

Protokollführer: [nicht genannt]

Für die Antragstellerin: [nicht genannt]
Für die Verfahrensbeteiligten: [nicht genannt]
beschlossen:

Rochusstraße 10. 53123 Bonn. Telefon: 0228/99962103-10
Postfach 14 01 65. 53056 Bonn. Telefax: 0228/379014

– 2 –

Das Internetangebot

http://de.wikimannia.org

wird in Teil C der Liste der jugend­gefährdenden Medien eingetragen.

Sachverhalt

Verfahrensgegenständlich ist das Internetangebot http://de.wikimannia.org. Als Anbieter ist im Impressum Koc Ofis Hizmetleri Holding, c/o Joel Castro unter Angabe einer Adresse in Istanbul angegeben.

Die [Name entfernt] beantragte mit Schreiben vom 10.12.2019, das aufgeführte Internet­angebot in die Liste jugend­gefährdender Medien aufzunehmen und führt hierzu Folgendes aus:

„Kurzbeschreibung des Angebots:

Bei dem deutsch­sprachigen Angebot http://de.wikimannia.org handelt es sich um ein der Online-Enzyklopädie wikipedia.org nach­empfundenes Informations­portal, das sich als „Wissens­datenbank“ über „Benachteiligungen von Jungen und Männern, sowie Bevorzugungen von Maiden und Frauen“ inszeniert. Darin werden Inhalte zugänglich gemacht, die Frauen, Asylsuchende und sexuelle Minderheiten diskriminieren.

Das Angebot setzt sich aus folgenden beispielhaft aufgeführten Bestandteilen zusammen:

Beispiel 1:

Das vorliegende Telemedienangebot gibt sich auf der Startseite folgende Selbstbeschreibung:

„Politik in Deutschland: Willkommens­kultur für Migranten, Abtreibungs­kultur für Ungeborene, Zerstörungs­kultur für Familien.

Der Kampf für ein freies und nicht ideologisches Leben ist nicht kostenfrei. !!! Sie können das unterstützen !!!

Aktueller Spendeneingang:
39,1 %       3.909,56 €

Feminismus basiert auf der Verschwörungs­theorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unter­drücken, zu schlagen, zu ver­gewaltigen und aus­zu­beuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tief­greifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.“

Beispiel 2:

– 3 –

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der kursiv gesetzten Überschrift „Vergewaltigung in der Ehe (1997)“. Darunter wird folgender Text zugänglich gemacht:

„Vergewaltigung in der Ehe (1997)

Niemand hat die Absicht, die Ehe abzuschaffen!

Die Achtundsechziger schufen für eine kurze Zeit sexuelle Freiheit, sowohl für den Mann als auch für die Frau. Heute ist für die Frau der Sex auch außerhalb der Ehe erlaubt und wird „sexuelle Selbst­verwirklichung genannt, aber für den Mann ist Sex nun auch in der Ehe strafbewehrt und wird Vergewaltigung genannt. Weil für den Feminismus der Beischlaf per Definition eine Vergewaltigung ist, ist nun auch das Zeugen von Nachkommen eine Straftat.

Siehe 177 StGB

Von der in diesem Gesetz geschaffenen Möglichkeit der Falschbeschuldigung wird in der Regel im Zuge einer Trennung Gebrauch gemacht, wenn die Frau den Vater ihrer Kinder entsorgen will.

„Mein Bauch gehört mir!“ – Kindstötungsprinzip (1998)

Niemand hat die Absicht, die Familie zu zerstören!

Der Paragraph 217 StGB (Kindstötung) wurde im Januar 1998 gestrichen. Auch hier wird wieder ein Straf­tat­bestand für die Frau beseitigt, während für Männer weiter kriminalisiert werden. Ehelicher Beischlaf wird als „Vergewaltigung in der Ehe“ strafbewehrt, während im Gegenzug der Straf­tat­bestand „Kinds­tötung“ abgeschafft wird.“

Beispiel 3:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der kursiv gesetzten Überschrift „Die Justiz­maschinerie wird in Gang gesetzt“. Darunter wird folgender Text zugänglich gemacht:

„[…] § 1570 BGB regelt diesen Sachverhalt folgendermaßen:

„Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen, solange und soweit von ihm wegen der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes eine Erwerbs­tätigkeit nicht erwartet werden kann.“

Des weiteren regeln die nachfolgenden §§ 1571 und 1572 BGB den Unterhalts­anspruch wegen Alters und Krankheit und begründet § 1573 BGB Ansprüche bei mangelnder angemessener Erwerbs­tätigkeit:

„Soweit ein geschiedener Ehegatte keinen Unterhalts­anspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, kann er gleichwohl Unterhalt verlangen, solange und soweit er nach der Scheidung keine angemessene Erwerbs­tätigkeit zu finden vermag.“

Diese auf den ersten Blick sehr moralisch-fürsorglich scheinenden Rechts­vorschriften sind mit Gewissheit dann auch ethisch legitimiert, wenn etwa eine „sitzen­gelassene“ Ehefrau, betrogen von ihrem Ehemann usw., von diesem nun Unterhalt verlangte. Seit 1977 ist jedoch in der sozialen Wirklichkeit Tatsache, dass eine (quantitativ nicht exakt präzisierbare, doch in der Tendenz als große Zahl beobachtbare) Vielzahl von Frauen den Trennungs­tat­bestand ihrerseits erst herbeiführen und dabei – wiederum in einer groß beobachtbaren Vielzahl – durch gewaltsame Kindes­mitnahme erst jene Fakten aktiv schaffen, von denen nach dem ganzen Tenor und wohl auch der rechts­politischen Absicht des seiner­zeitigen Gesetzgebers unterstellt wurde, dass solche Tatsachen letztlich nur eine ultima ratio wären.

[…]

– 4 –

„Die eheinternen Ursachen für die Herbeiführung solcher Tatbestände sind so vielfältig wie die Zahl der Ehen und Familien selbst. Es kann deshalb keine generelle Erklärung angeboten werden. Die Statistiken erfassen keine qualitativen Ehe­scheidungs­gründe, sondern nur formalrechtliche, nämlich allein den förmlichen Tatbestand der Trennung mit gegenseitigem Einverständnis oder ohne dieses.

Aber immer wieder werden – gemäß den umfangreichen Nach­forschungen Joachim Wiesners, ebenso wie in den Aussagen der ausgewerteten Literatur und in einer Reihe von nahe beobachteten Fällen – neben einem ehebrecherischen Verhältnis zu einem anderen Manne die Fälle der bloßen Ehemüdigkeit, der Sehnsucht nach Alleinsein, die Forderung nach fraulicher „Selbst­verwirklichung“, ein weibliches Unbehagen an Ehe und Gesellschaft überhaupt als vermeintlich hierarchischen Strukturen oder schlichtes psychisches Unwohlsein als (allesamt substantiell inkommensurable) Begründungen erkennbar.“

Beispiel 4:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der fett unterlegten Überschrift „Mein Bauch gehört mir!“ – Kind­tötungs­prinzip (1974)“. Darunter wird folgender Text zugänglich gemacht:

„[…] Deshalb täuscht auch der Blick in die Kindergärten: Wir haben nicht zu viele Migranten­kinder, sondern zu wenige deutsche Kinder. Wir haben also kein Migrations­problem, sondern ein selbst­gemachtes Problem.

Was hält deutsche Frauen nur davon ab, Kinder zu bekommen? Sind sie zu faul, oder warten sie auf die Quoten­regelung, die vorschreibt, dass 50% der Kinder von Männer geboren werden müssen? Oder sind sie sich zu fein, als dass sie sich mit den Niederungen der Schwangerschaft beschäftigen wollen? Aber vielleicht hält sich die emanzipierte Frau ja für so „höherwertig“, dass sie die lästige Reproduktions­arbeit an „minderwertige“ Ausländerinnen delegiert. Das wäre dann aber eine wirklich rassistische Einstellung.“

Beispiel 5:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der Überschrift „Kategorie­wolke“ am rechten Bild­schirm­rand. Mit Klick auf den sich darunter befindenden Schriftzug „Frauen-Lobbyismus“ gelangt man auf eine interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Kategorie:Frauen-Lobbyismus. Dort klickt man unter der Überschrift „F (Fortsetzung)“ auf den Schriftzug „Frauenquote“, wodurch sich eine weitere interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Frauenquote öffnet. Dort ist am rechten Bild­schirm­rand ein Bild zu sehen, das ein Profil einer Frau abbildet, die ihren Kopf mit der Hand stützt. Auf Bildebene links angeordnet ist folgender Schriftzug zu lesen:

„Ich bin doch bloß eine Frau
Ohne Quoten pack´ ich´s einfach nicht“

Das Bild ist unter der URL https://de.wikimannia.org/Datei:Frauenquote – Ohne Quote pack ichs nicht.jpg gesondert abrufbar.

Beispiel 6:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der Überschrift „Kategorie­wolke“ am rechten Bild­schirm­rand. Mit Klick auf den sich darunter befindenden Schriftzug „Frauen-Lobbyismus“ gelangt man auf eine interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Kategorie:Frauen-Lobbyismus. Dort klickt man unter der Überschrift „F (Fortsetzung)“ auf den Schriftzug „Frauenquote“, wodurch sich eine weitere interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Frauenquote öffnet. Scrollt man auf der sich dadurch öffnenden

– 5 –

internen Unterseite nach unten, sieht man am rechten Bild­schirm­rand ein Bild, das eine Frau im Pilot-Kostüm im Cockpit eines Flugzeugs abbildet. Auf Bildebene ist zudem folgender Schriftzug zu lesen:

„In Gefahrensituationen hilft mir der Autopilot. Da bin ich mir ganz sicher.“

Darunter wird derselbe Schriftzug mit der Überschrift „Frauen im Cockpit“ wiederholt.

Das Bild ist gesondert abrufbar unter der URL
https://de.wikimannia.org/Datei:Frauenquote_im_Cockpit.png.

Beispiel 7:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der Block­überschrift „Portale“, die sich am linken Bild­schirm­rand befindet. Mit Klick auf den darunter gelisteten Schriftzug „Sprache“ gelangt man auf eine interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Portal:Gesellschaft. Dort klickt man unter der Überschrift „Sprache“ auf den Link mit dem Schriftzug „Fraudeutsch“. Dadurch gelangt man auf eine weitere interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Fraudeutsch. Dort wird folgender Text zugänglich gemacht:

„Ein Mann muss mich beschützen können.
Ein Mann muss mich vor Unbequemlichkeiten schützen können.
Ich will mich bei einem Mann geborgen fühlen.
Mit Geldsorgen muss Er mir um alles in der Welt vom Halse bleiben.
Zu einem Mann muss ich aufblicken können.
Damit er für mich überhaupt in Frage kommt, muss er intelligenter, verantwortungs­bewusster, mutiger, stärker, fleißiger sein als ich – was sollte ich sonst mit ihm anfangen?
Ich würde meinen Beruf sofort aufgeben, wenn es mein Mann verlangt.
Sobald er genug Geld hat, werde ich nie mehr arbeiten.
Ich wünsche mir nichts weiter, als ihn glücklich zu machen.
Ich werde mir alle Mühe geben, damit er niemals merkt, wie ich ihn ausnütze.
Ich werde ihm alle kleinen Sorgen abnehmen.
Ich werde alles tun, damit ihn nichts von der Arbeit abhält.
Ich werde nur noch für meine Familie leben.
Nie mehr im Leben werde ich etwas tun. Soll er sich mal anstrengen!
Ich halte nichts von der weiblichen Emanzipation.
Ich bin doch nicht blöd, ich lasse lieber einen Mann für mich arbeiten.
Wir leben schließlich im Zeitalter der Gleich­berechtigung.
Er soll nicht denken, dass er mir Vorschriften machen kann, nur weil er mein Geld verdient!
Ich bin in diesen Dingen so schrecklich ungeschickt.
Das ist eine Arbeit, die er mir abnehmen muss. Wozu ist er sonst da?
Wenn man sich wirklich liebt, braucht man nicht gleich einen Trauschein.
Er ist noch etwas widerspenstig, aber im Bett kriege ich ihn schon ‚rum.
Ich liebe ihn.
Er ist eine erstklassige Arbeitsmaschine.

Solche Phrasen sagen Frauen selbstverständlich nur zu einem Mann direkt oder wenn er in Hörweite ist. Sind sie unter sich, sprechen sie von Männern – wenn überhaupt – ganz normal. Etwa so, wie sie von Sachen sprechen würden, oder so, als tauschten sie zusätzliche Bedienungs­anleitungen für ein Haushalts­gerät, von dessen Nützlichkeit ohnehin jede überzeugt ist.“

Beispiel 8:

– 6 –

Auf der Startseite findet sich am rechten Bild­schirm­rand eine Abbildung, in der vor gelbem Hintergrund folgender Schriftzug zu lesen ist:

„POLITIKER HAFTEN FÜR IHRE FLÜCHTLINGE“

Klickt man auf dem sich darunter befindenden Link mit dem Schriftzug „Flüchtlings­hilfe“, gelangt man auf eine interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Fl%C3%BCchtlingshilfe. Scrollt man auf dieser Seite hinunter, ist am rechten Bild­schirm­rand eine Landkarte abgebildet, auf der hauptsächlich Europa und ein Teil Eurasiens zu sehen ist. Länder östlich von Deutschland sind rot unterlegt und enthalten den Schriftzug „HIER GIBT´S AUF DIE FRESSE“. Deutschland ist versehen mit drei Dollar­zeichen, Strich­figuren, die sexuelle Handlungen vollziehen, sowie einem Mercedes-Benz-Stern.

Zudem ist Deutschland mit den Schriftzügen „FICKI FICKI !!!“ und „gelobtes Land“ markiert. Frankreich ist mit Dollar­zeichen, dem Schriftzug „Spielplatz“ sowie mit einem Maschinen­gewehr versehen. Norwegen, Schweden und Finnland werden mittels Dollar­zeichen und dem Schriftzug „Elch- und Blondie­jagd“ kenntlich gemacht.

Die Abbildung ist gesondert abrufbar unter der URL https://de.wikimannia.org/Datei:Fluechtlingskarte.jpg. Dort trägt sie die Überschrift „Fluechtlingskarte“.

Beispiel 9:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der fett unterlegten Überschrift „Kinder für alle (?)“. Darunter wird folgender Text zugänglich gemacht:

„Niemand hat die Absicht, die Familie zu zerstören und Kinder zu ficken! Was kommt als nächstes? Die sieges­trunkene Homo-Lobby hat in ihrem Zentralorgan queer.de bereits einen umfangreichen Forderungs­katalog aufgestellt: Vielfach­eltern­schaft, Adoptions­recht, Leih­mutter­schaft und Vielehe. Dazu gehört auch die Absicht, das Schutzalter für Kinder herabsetzen zu wollen. Damit ist die „Ehe für alle“ auch die Vorbereitung der „Kinder für alle“. [17]

Konsequenzen: Pädophilen wird das Recht geschaffen, ihre Opfer adoptieren zu dürfen.“

Beispiel 10:

Auf der Startseite scrollt man hinunter bis zu der fett unterlegten Überschrift „Kinder für alle (?)“. Im Fließtext darunter findet sich ein Link mit dem Schriftzug „Homo-Lobby“. Mit Klick auf diesen Schriftzug öffnet sich eine interne Unterseite mit der URL https://de.wikimannia.org/Homo-Lobby. Auf dieser Seite scrollt man hinunter bis zu der Überschrift „Antworten und Argumentationshilfen“. Darunter ist folgender Inhalt zu lesen:

„In vielen Diskussionsforen findet man Berufsschreiber, die immer dieselben typischen Propaganda-Phrasen verbreiten:

Propaganda
Entgegnung
„Homosexualität ist keine Krankheit“
Der Fortpflanzungstrieb dient dazu, Lebewesen zur Fortpflanzung zu führen.
Er ist bei einem normalen gesunden Menschen auf eine Person des anderen Geschlechts ausgerichtet. Richtet sich der Fortpflanzungs­trieb auf etwas anderes, sei es ein Objekt, ein Tier, eine Person gleichen Geschlechts oder ein nicht geschlechts­reifes Kind, dann liegt eine Störung vor.
Homosexualität ist eine Abnormität.[44]
„Homosexuelle schaden doch niemandem …“
… hört man Menschen öfters sagen. Das trifft nur bedingt zu.
– 7 –
Es trifft nur dann zu, wenn keine Außenwirkung vorliegt. Wenn zwei Personen sich verabreden, sich heimlich zu treffen, um Unzucht zu treiben, und niemand bekommt es mit, dann tritt keine Wirkung nach außen ein.
Die offen ausgelebte Homosexualität schadet jedoch sehr wohl. Sie setzt ein falsches Vorbild, und kann Kinder und Jugendliche zur Nachahmung animieren. Auch bei Erwachsenen kann sie die Sexualmoral beeinträchtigen. Ein Erwachsener, der das zügellose Treiben mitbekommt, wird sich fragen, warum er selbst sich noch an moralische Normen halten sollte. Das Risiko des Ehebruchs steigt.
Eine gesunde Gesellschaft mißbilligt daher die offen ausgelebte Homosexualität. Ein Staat, der die offene Homosexualität toleriert, sendet ein falsches Signal.[45]
„Wir fordern Gleichbehandlung“
Der Gleich­behandlungs­grundsatz verlangt, gleiche Sachverhalte gleich zu behandeln. Ein normales Paar aus Mann und Frau, und ein gleich­geschlechtliches Paar sind aber keine gleichen Sachverhalte.
Aus Mann und Frau können Kinder hervorgehen. Nur sie können eine Familie gründen. Bei einem gleich­geschlechtlichen Paar ist das ausgeschlossen.
Kinder brauchen stabile Verhältnisse. Es macht also Sinn, wenn Mann und Frau zuvor das Versprechen abgeben, auf Lebenszeit zusammen­zu­bleiben. Das gewährleistet den Kindern eine gute Erziehung. Die Gefahr, daß solche Kinder später kriminell werden, bleibt gering. Es ist also von gesell­schaftlichem Nutzen, wenn Mann und Frau eine Ehe schließen.
Das alles trifft auf gleich­geschlechtliche Partner­schaften nicht zu. Es gibt kein gesell­schaftliches Interesse daran, daß Personen gleichen Geschlechts zusammen­bleiben. Daran ist nichts förderungs­würdiges.
Es gibt keinen Grundsatz, unterschiedliche Sachverhalte gleich zu behandeln.
Eine vernünftige Gesellschaft fördert das, was ihr nützt, und verurteilt, was ihr schadet.[46]
„Warum sollen zwei Männer keine Ehe schließen dürfen?“
Ehe ist per Definition die auf Lebenszeit angelegte Verbindung zwischen Mann und Frau.
Eine Ehe zwischen Personen gleichen Geschlechts ist daher logisch unmöglich.
Die Forderung, gleich­geschlechtliche Paare sollen eine „Ehe“ schließen dürfen, ist ein sprachlicher Mißbrauch. Gemeint ist in Wirklichkeit folgendes: Gleich­geschlechtliche Paare sollen sich registrieren lassen dürfen, und dafür die Rechte erhalten, als ob es sich um Eheleute handeln würde. (Vergleiche: Abgrenzung des Konkubinats von der Ehe)
Das ist staatlich subventionierte Unzucht.[47]
„Wir wollen nur unsere Menschenrechte …“
… wird von manchen Interessen­vertretern allen Ernstes behauptet.
Werfen wir einen Blick in die Menschen­rechts­konvention:[48]
Sie enthält keinen einzigen Artikel, aus dem sich ein Recht auf homosexuelle Handlungen herleiten läßt.
Im Gegenteil: Artikel 29 Absatz 2 besagt:
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
Jeder Staat hat das Recht, Gesetze zum Schutz der Moral zu erlassen. Insbesondere kann er unsittliche Handlungen strafbewehren.[49]
„Homosexualität ist angeboren“
Homosexuelle behaupten gern, ihre Neigung sei angeboren. Das ist eine Lüge.
– 8 –
Ein solches Gen könnte sich gar nicht weiter­verbreiten. Es würde im Evolutions­prozeß ausselektiert.[50]
Homosexualität ist eine Entwicklungs­störung, die vor allem in der Pubertät durch falsche Einflüsse auftreten kann.
Es ist daher ein berechtigtes Anliegen, Kinder und Jugendliche vor solchen Einflüssen zu schützen.[51]
„Homosexualität kommt auch im Tierreich vor …“
… bekommt man in Diskussions­foren immer wieder zu lesen.
Ja, selbstverständlich kommen Störungen auch im Tierreich vor! Aus einer Störung im Tierreich versucht man, Normalität beim Menschen abzuleiten.
Es ist eines der dümmsten Argumente der Homolobby.[52]
„Wir haben nur eine andere sexuelle Orientierung“
Linke Rhetorik besteht vorwiegend aus Sprach­verbiegungen. Sie erfindet neue, verschleiernde Begriffe, oder deutet bestehende Begriffe um.
Ein solches Wort ist „Sexuelle Orientierung“. Es suggeriert, es gäbe mehrere gleichwertige, angeborene „Orientierungen“, was das Sexual­verhalten betrifft, und verschleiert den Unterschied zwischen normal und pervers.
Richtig ist aber: Es gibt nur ein normales, natürliches Sexual­verhalten, und es gibt Pervertierungen. Diesen Unterschied versucht man, unter den Tisch zu kehren.
Das sittliche Verhalten ist steuerbar, und Fehl­entwicklungen sind korrigierbar.
Man sollte daher dieses Kunstwort nicht verwenden, sondern Klartext reden und Störungen als solche benennen.[53]
„Den § 175 wieder einzuführen ist verfassungs­widrig“
Die Unzucht zwischen Männern stand bis 1969 in der Bundesrepublik Deutschland nach § 175 StGB unter Strafe.
Dieses Gesetz wurde vom Bundes­verfassungs­gericht (1 BvR 550/52) für verfassungs­konform erklärt.
Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz.
Es ist das legitime Recht eines Volkes, die Sittlichkeit zu schützen, und beeinträchtigende Verhaltens­weisen zu sanktionieren.[54]
„Homosexualität ist normal“
Wenn ein erwachsener Mann gern mit Kot spielt, und mit seinen Fingern darin rumrührt, was würde man von so einem halten?
Was würde man von einem Mann halten, der einen Auto-Auspuff zur Befriedigung seines Geschlechts­triebs benutzt?
Wenn aber ein Mann sein Geschlechtsteil in den Kot eines anderen Mannes steckt, das soll normal sein?[55]
„Du bist homophob“
Kampfbegriff Homophobie
Linke benutzen gern Kampfbegriffe, um Gegner mundtot zu machen. Das sind Begriffe, die böse klingen, aber auf Dinge ausgeweitet werden, die nicht böse sind.
Ein Beispiel für so einen Kampfbegriff ist „Rassismus“.
Versteht man darunter den Willen, fremde Rassen zu unterdrücken oder vernichten, dann ist das tatsächlich etwas Schlimmes. Von den Linken aber wird man schon als „Rassist“ beschimpft, wenn man eine legitime Meinung über eine andere Rasse ausspricht, oder objektive Fakten benennt. Ein legitimes Verhalten wird mit einem sehr verwerflichen Verhalten unter demselben Begriff subsumiert, in einen Topf geworfen. Damit soll das Aussprechen unerwünschter Wahrheiten unterdrückt werden.
Bei Homophobie denkt man zunächst an Phobie, eine irrationale Angst. Befürchtungen über bestimmte Entwicklungen sind aber rational begründet.
– 9 –
Der Begriff wird aber auch für andere Sachverhalte verwendet, nämlich Schwulen­feindlichkeit und Schwulen­kritik. Auch hier werden zwei verschiedene Dinge in einen Topf geworfen.
Wer Kritik an gewissen Verhaltensweisen von Homosexuellen übt, ist denen noch lange nicht feindlich eingestellt.
Man sollte sich von solchen Kampf­begriffen nicht beeindrucken lassen. Derjenige, der sie verwendet, ist der Unseriöse.[56]
„Die Sitten ändern sich“
Die Moral ändert sich nicht. Sie verfällt. Moralische Werte verfallen, wenn sie nicht mehr vermittelt werden.
Die Naturgesetze ändern sich nicht. Folglich können sich auch die daraus resultierenden moralischen Normen, die zur Aufrecht­erhaltung der zivilisierten Kultur notwendig sind, nicht ändern.
Was sich ändert, ist die Einsicht des Menschen in die Notwendigkeit solcher Verhaltensnormen.
Das passiert dann, wenn diese Werte in Bildung und Erziehung nicht mehr weitergegeben werden.
Das Bildungswesen gehörte daher zu den ersten großen Angriffs­zielen der 68er.[57]
„Das Privatleben geht niemandem etwas an“
Das Problem: Solange nichts nach außen dringt, können Perverse in ihren eigenen vier Wänden tun, was sie wollen. Das kann kein Gesetzgeber verhindern.
Die sind aber nicht das Problem.
Das Problem sind Perverse, die ihre Vorliebe öffentlich zur Schau stellen, und damit die sittliche Entwicklung von Kindern und Jugendlichen gefährden.
Problematisch sind auch Perverse, die öffentliche Ämter unterwandern, um ihre eigenen Vorstellungen von Recht und Gesetz durchzusetzen.
Als der § 175 noch galt, konnte man nicht so einfach an die Öffentlichkeit gehen. Denn das hätte sofort ein Strafverfahren nach sich gezogen.
Die Gesellschaft muß nicht tolerieren, daß Perverse ihre Abartigkeit vor Kindern und Jugendlichen als normal hinstellen.
Eine Demokratie muß nicht hinnehmen, wenn eine Minderheit versucht, der Mehrheit ihren Willen aufzuzwingen.[58]
„Ihr seid intolerant“
Wir sollen tolerant sein, sagt man uns. Warum?
Eine zivilisierte Gesellschaft braucht Regeln, deren Mißachtung sie sanktioniert. Nur in seltenen Ausnahme­fällen läßt man einen Regelverstoß durchgehen. Man toleriert ihn.
Unseren Kindern bringt man aber bei, sie sollen Verstöße gegen die natur­gegebene Wertordnung immer tolerieren. Hier wird der Begriff ins Gegenteil verkehrt. Statt ausnahmsweises Dulden lehrt man unseren Kindern die permanente Mißachtung von Normen.
„Erziehung zur Toleranz“ ist ein Euphemismus, und bedeutet in Wirklichkeit Erziehung zum Regelbruch. Es ist das genaue Gegenteil von Werte­vermittlung.[59]
„Minderheiten haben auch Rechte“
Die Minderheit bestimmt über die Mehrheit! Wie ist soetwas möglich?
Ganz einfach: Es kommt nicht darauf an, was die Mehrheit will, sondern was die Mehrheit sagt.
Wenn eine kleine Lobbygruppe ihre Forderungen stellt, und der Rest schweigt, hat das die Wirkung einer Stimm­enthaltung.
Die Politik geht den Weg des geringsten Widerstandes und erfüllt die Forderungen der Lobbygruppe.
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Um den Irrsinn zu stoppen, darf die Mehrheit nicht länger schweigen. Sie muß den Mund aufmachen, und ihre Meinung klar und deutlich kundtun.

Es wurde der frei zugängliche Bereich geprüft.

Begründung für den Indizierungsantrag:

Das Angebot http://de.wikimannia.org ist nach Auffassung der KJM gemäß § 18 Abs. 1 JuSchG in die Liste jugend­gefährdender Medien aufzunehmen, da es geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigen­verantwortlichen und gemein­schafts­fähigen Persönlichkeit zu gefährden. Das Angebot ist mindestens als jugend­gefährdend einzustufen.

Das Angebot enthält frauen­feindliche Inhalte, die unter dem Deckmantel einer Ideologie­kritik am Feminismus dargeboten werden (siehe Beispiel 1).

So wird beispielsweise die Vergewaltigung einer Frau durch einen Mann als Straf­tat­bestand innerhalb einer Ehe grundsätzlich infrage gestellt. Es wird dabei auf feministische Verschwörungs­theorien hingewiesen, wonach „der Beischlaf per Definition eine Vergewaltigung“ sei (siehe Beispiel 2):

„Die Achtundsechziger schufen für eine kurze Zeit sexuelle Freiheit, sowohl für den Mann als auch für die Frau. Heute ist für die Frau der Sex auch außerhalb der Ehe erlaubt und wird „sexuelle Selbst­verwirklichung genannt, aber für den Mann ist Sex nun auch in der Ehe strafbewehrt und wird Vergewaltigung genannt.“

„von der in diesem Gesetz geschaffenen Möglichkeit der Falsch­beschuldigung wird in der Regel im Zuge einer Trennung Gebrauch gemacht, wenn die Frau den Vater ihrer Kinder entsorgen will.“

Im Umkehrschluss werden hier weibliche Betroffene pauschal als Lügnerinnen diffamiert, während Männer in eine Opferrolle verschoben werden. Dieser Argumentation liegt eine frauen­verachtende, patriarchalische Haltung zu Grunde, wonach Männer im Rahmen einer vermeintlichen ehelichen Reproduktions­pflicht stets Anrecht auf Sex hätten.

Zudem werden Frauen pauschal als untreu, „ehebrecherisch“, „faul“, ausbeuterisch, dümmlich, minderwertig oder den Männern untergeordnet beschrieben (siehe Beispiel 3, 4, 5, 6, 7). Dies zielt darauf ab, Frauen losgelöst von individuellen Eigenschaften allein auf der Grundlage ihres Geschlechts als verachtenswert und unwürdig darzustellen. Dadurch kann Frauenhass innerhalb einer Gesellschaft befördert werden.

Weiterhin werden im vorliegenden Angebot Flüchtlinge im Kollektiv in das terroristische, gewaltbereite Spektrum gerückt (siehe Beispiel 8: „Spielplatz“ in Kombination mit Maschinen­gewehr-Abbildung). Ängste, dass durch Migration die Terrorgefahr in Europa steigt, werden somit in den Beiträgen gezielt verstärkt. Außerdem werden Flüchtlinge diffamiert, indem als einer der Haupt­flucht­ursachen die Befriedigung ihrer angeblichen sexuellen Triebe genannt wird (siehe Beispiel 8: „FICKI FICKI !!!“ und „Elch- und Blondie­jagd“) und dabei existenzielle Nöte der Betroffenen verschwiegen werden. Durch diese diskriminierenden Inhalte kann eine generelle Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Flucht­hinter­grund hervorgerufen oder bestärkt werden, was wiederum den Gedanken der Völker­verständigung konterkariert.

Darüber hinaus werden im besagten Telemedien­angebot sexuelle Minderheiten verunglimpft. So werden quere [sic!] Menschen pauschal als pädophil beschimpft und Homosexualität als „Entwicklungs­störung“ abgeurteilt (siehe Beispiel 9, 10):

„[…] Die sieges­trunkene Homo-Lobby hat in ihrem Zentralorgan queer.de bereits einen umfangreichen Forderungs­katalog aufgestellt: Viel­fach­eltern­schaft, Adoptions­recht, Leih­mutterschaft und Vielehe. Dazu gehört auch die Absicht, das Schutzalter für

– 11 –

Kinder herabsetzen zu wollen. Damit ist die „Ehe für alle“ auch die Vorbereitung der „Kinder für alle“. [17]

Konsequenzen: Pädophilen wird das Recht geschaffen, ihre Opfer adoptieren zu dürfen.“

„[…] Der Fortpflanzungstrieb dient dazu, Lebewesen zur Fortpflanzung zu führen. Er ist bei einem normalen gesunden Menschen auf eine Person des anderen Geschlechts ausgerichtet. Richtet sich der Fort­pflanzungs­trieb auf etwas anderes, sei es ein Objekt, ein Tier, eine Person gleichen Geschlechts oder ein nicht geschlechts­reifes Kind, dann liegt eine Störung vor. Homosexualität ist eine Abnormität. […]“

„[…] Wenn ein erwachsener Mann gern mit Kot spielt, und mit seinen Fingern darin rumrührt, was würde man von so einem halten?

Was würde man von einem Mann halten, der einen Auto-Auspuff zur Befriedigung seines Geschlechts­triebs benutzt?

Wenn aber ein Mann sein Geschlechtsteil in den Kot eines anderen Mannes steckt, das soll normal sein? […]“

„[…] Die Gesellschaft muß nicht tolerieren, daß Perverse ihre Abartigkeit vor Kindern und Jugendlichen als normal hinstellen.

Eine Demokratie muß nicht hinnehmen, wenn eine Minderheit versucht, der Mehrheit ihren Willen aufzuzwingen […]“

Damit trägt das Angebot dazu bei, Hass gegenüber Frauen, Flüchtlinge oder sexuelle Minderheiten zu schüren. Werte unserer demokratischen Gesellschafts­ordnung, wie Toleranz gegenüber den verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen, Achtung sowie Rücksicht­nahme werden untergraben. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen ist durch diese Inhalte eine Verunsicherung und Desorientierung zu befürchten. Im Hinblick auf Heranwachsende mit einer bereits bestehenden feindseligen Haltung besteht die Gefahr der Radikalisierung.

Ein überwiegendes Bericht­erstattungs­interesse an den vorstehend beschriebenen Inhalten in dieser Form ist nicht anzunehmen. Vielmehr wird das abrufbare Material gezielt eingesetzt, um insbesondere die oben erwähnten Personen­gruppen zu diffamieren. Im Ergebnis dienen die Darstellungen daher nicht der Informations­vermittlung km [sic!] öffentlichen Interesse.

Zu beachten sind die Meinungs- und Informations­freiheiten des Art. 5 Abs. 1 GG. Eingriffe in diese verfassungs­rechtlich garantierten Freiheiten können gemäß Art. 5 Abs. 2 GG unter anderem auf Grundlage der