In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als „jugendgefährdend“ indiziert.
Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugendgefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschaftskritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:
- Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
- Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
- Kritik an der Schlepper- und Migrationsindustrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)
Nach den Vorgaben der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugendgefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staatsbürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.
Neueste Kommentare