Sprache

In WikiMANNia geht es um politische Schlagworte, den Einfluss der Political Correctness auf die Sprache, um den Femisprech und den orwell’schen Neusprech.

Terrorismus – Staatsterrorismus

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95 Prozent allen Terrors ist Staatsterrorismus.

  1. Terrorismus
  2. Staatsterrorismus
  3. Familienterroristin

Verschwörungstheorie

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  1. Verschwörungstheorie
  2. Alleintätertheorie

Asylant – Asylbewerber – Asylforderer

Man bewirbt sich auf ein öffentliches Amt, auf eine ausgeschrieben freie Arbeitstelle. Man hat allerdings keinen Anspruch auf das, worauf man sich bewirbt. Hat man allerdings ein Recht, dann fordert man es ein. Das Asyl für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Folglich gibt es in Deutschland keine Asylbewerber, sondern nur Asylforderer.

  1. Asylrecht
  2. Asylbewerber
  3. Asylforderer
  4. Blog: Ausländer und Flüchtlinge

Flüchtling – Zuwanderer

Die Praxis, dass Meinungs­industrie und Politik notorisch den inkorrekten Begriff „Asylbewerber“ anstelle des korrekten „Asylforderer“ verwenden, kann als semantischer Betrug gewertet werden. Ähnlich verhält es sich, wenn summarisch immer von „Flüchtlingen“ die Rede ist, unabhängig davon, ob jemand asylberechtigt im Sinne des Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, Flüchtling im Sinne des Artikel 1 der Genfer Flüchtlings­konvention oder ein illegaler Einwanderer ist. Diese orwell’sche Sprach­verwirrung durch Neu- und Um­interpretation von Begriffen verunmöglicht jeden Diskurs zu dem Themenkomplex. Es wird nur mit Emotionen, Schuldzuweisungen und Ausgrenzungen gearbeitet. Es sieht fast so aus, als würde jeder sachliche Austausch absichtlich sabotiert werden.

  1. Flüchtling
  2. Fluchtsimulant
  3. Invasor
  4. Zivilokkupant

Tötung eines Ungeborenen – Abtreibung – Schwangerschaftsunterbrechung

Im § 218 des Strafgesetzbuchs lautete der Text seit dem 1. Oktober 1953: „Eine Frau(1), die ihre Leibes­frucht(2) abtötet(3) …“ Darin ist 1. das Subjekt der Handlung, 2. das Opfer/Objekt der Handlung und 3. im Verb die Tat deutlich bezeichnet. Die entscheidende Änderung des Gesetzes­textes wurde am 25. Februar 1975 vor­genommen, worin fortan weder das Wort „Frau“ noch das Wort „Leibesfrucht“ vorkommen. Der Text lautet nun „Wer eine Schwanger­schaft abbricht …“. In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.

  1. WikiMANNia: Abtreibung
  2. Blog: Abtreibung

Femisprech

Femisprech bezeichnet eine Untermenge des orwell’schen Neusprech. Die feministisch motivierten Sprach­vergewaltigungen zeigen sich unter anderem durch ein durch Hauptwörter vagabundierendes großes „I“, auch Vagina-I genannt, weil Leser so ständig daran erinnert werden, dass Weiber eine Vagina haben. Ein Beispiel für viele weitere feministische Begriffs­findungen ist das Wort Geschlechter­gerechtigkeit.

  1. Femisprech
  2. Mann-Weib
  3. Weib
  4. Maid
  5. Penisträger
  6. Vagina-I
  7. Generisches Femininum

Gendersprech

Genderismus, auch Gender Studies, ist eine ideologisch aufgeladene Pseudo­wissen­schaft, die es nicht einmal leistet, ihre eigenen Fachbegriffe zu definieren.

  1. Gendersprech
  2. Fachbegriffe des Genderismus

Orwell’sches Neusprech

  1. Neusprech
  2. Neusprech-Wörterbuch
  3. 1984 (Roman)
  4. Zimmer 101

„Ehe für alle“

Am 30. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, der jetzt lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Diese Entscheidung wurde von Seiten der evangelischen Kirchen maßgeblich vorbereitet und bereits im Voraus öffentlich begrüßt. Der Vorgang kann in seinen beiden Aspekten, dem staatlichen wie dem kirchlichen, nur als katastrophal bezeichnet werden.

Die WikiMANNia-Redaktion maßt sich allerdings nicht an, das zu bewerten. Kirche und Staat steht es frei zu tun, was sie für richtig befinden. Das ist hier nicht der entscheidende Punkt.

Die Bundestags­entscheidung überträgt die Bezeichnung „Ehe“ allerdings auf etwas, das nicht Ehe ist. Das führt den Sinn von Sprache ad absurdum. Ein Ding wird nicht etwas anderes, indem man es anders benennt. Ehe bezeichnet „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebens­gemeinschaft“ (BVerfG am 17.7.2002). Das Institut der Ehe wurde nicht vom Staat erschaffen, sie ist quasi vorstaatlich. Der Gesetzgeber kann Ehe darum nicht nach dem Geschmack wechselnder Mehrheiten definieren. Er kann sie nur als gegeben voraussetzen.

Die Umdefinition der Ehe ist logisch so legitim und so sinnvoll wie der Satz: „Ein Wasser­molekül besteht aus einem Sauer­stoff­atom sowie zwei Wasser­stoff­atomen oder einem Kohlen­stoff­atom“. Damit hätte man giftiges Kohlen­monoxid (CO) zu gesundem Wasser (H2O) umdefiniert. Das kann man gesetzlich beschließen. Aber an Wesen und Wirkung des Kohlen­monoxids würde das nichts ändern. Gleiches gilt für die Ehe. Sie kann „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschieden­geschlechtlichkeit der Partner innewohnt“ (ebenfalls BVerfG am 17.7.2002).

Das schließt nicht aus, dass Menschen auch andere Gemeinschaften schließen und dass der Gesetzgeber zu solch anderen Gemeinschaften mit bestimmten Rechten (und Pflichten) festschreibt. Damit werden solche anderen Gemeinschaften aber nicht zur Ehe. Sie als Ehe zu bezeichnen, ist semantischer Betrug.

Sprachkritik

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  1. Sprachverschwurbelung
  2. Wieselwort
  3. Worthülse
  4. Fremdwörter (Liste)