Man bewirbt sich auf ein öffentliches Amt, auf eine ausgeschrieben freie Arbeitstelle. Man hat allerdings keinen Anspruch auf das, worauf man sich bewirbt. Hat man allerdings ein Recht, dann fordert man es ein. Das Asyl für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Folglich gibt es in Deutschland keine Asylbewerber, sondern nur Asylforderer.
Die Praxis, dass Meinungsindustrie und Politik notorisch den inkorrekten Begriff „Asylbewerber“ anstelle des korrekten „Asylforderer“ verwenden, kann als semantischer Betrug gewertet werden. Ähnlich verhält es sich, wenn summarisch immer von „Flüchtlingen“ die Rede ist, unabhängig davon, ob jemand asylberechtigt im Sinne des Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, Flüchtling im Sinne des Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention oder ein illegaler Einwanderer ist. Diese orwell’sche Sprachverwirrung durch Neu- und Uminterpretation von Begriffen verunmöglicht jeden Diskurs zu dem Themenkomplex. Es wird nur mit Emotionen, Schuldzuweisungen und Ausgrenzungen gearbeitet. Es sieht fast so aus, als würde jeder sachliche Austausch absichtlich sabotiert werden.
Tötung eines Ungeborenen – Abtreibung – Schwangerschaftsunterbrechung
Im § 218 des Strafgesetzbuchs lautete der Text seit dem 1. Oktober 1953: „Eine Frau(1), die ihre Leibesfrucht(2) abtötet(3) …“ Darin ist 1. das Subjekt der Handlung, 2. das Opfer/Objekt der Handlung und 3. im Verb die Tat deutlich bezeichnet. Die entscheidende Änderung des Gesetzestextes wurde am 25. Februar 1975 vorgenommen, worin fortan weder das Wort „Frau“ noch das Wort „Leibesfrucht“ vorkommen. Der Text lautet nun „Wer eine Schwangerschaft abbricht …“. In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.
Femisprech bezeichnet eine Untermenge des orwell’schen Neusprech. Die feministisch motivierten Sprachvergewaltigungen zeigen sich unter anderem durch ein durch Hauptwörter vagabundierendes großes „I“, auch Vagina-I genannt, weil Leser so ständig daran erinnert werden, dass Weiber eine Vagina haben. Ein Beispiel für viele weitere feministische Begriffsfindungen ist das Wort Geschlechtergerechtigkeit.
Am 30. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, der jetzt lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Diese Entscheidung wurde von Seiten der evangelischen Kirchen maßgeblich vorbereitet und bereits im Voraus öffentlich begrüßt. Der Vorgang kann in seinen beiden Aspekten, dem staatlichen wie dem kirchlichen, nur als katastrophal bezeichnet werden.
Die WikiMANNia-Redaktion maßt sich allerdings nicht an, das zu bewerten. Kirche und Staat steht es frei zu tun, was sie für richtig befinden. Das ist hier nicht der entscheidende Punkt.
Die Bundestagsentscheidung überträgt die Bezeichnung „Ehe“ allerdings auf etwas, das nicht Ehe ist. Das führt den Sinn von Sprache ad absurdum. Ein Ding wird nicht etwas anderes, indem man es anders benennt. Ehe bezeichnet „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ (BVerfG am 17.7.2002). Das Institut der Ehe wurde nicht vom Staat erschaffen, sie ist quasi vorstaatlich. Der Gesetzgeber kann Ehe darum nicht nach dem Geschmack wechselnder Mehrheiten definieren. Er kann sie nur als gegeben voraussetzen.
Die Umdefinition der Ehe ist logisch so legitim und so sinnvoll wie der Satz: „Ein Wassermolekül besteht aus einem Sauerstoffatom sowie zwei Wasserstoffatomen oder einem Kohlenstoffatom“. Damit hätte man giftiges Kohlenmonoxid (CO) zu gesundem Wasser (H2O) umdefiniert. Das kann man gesetzlich beschließen. Aber an Wesen und Wirkung des Kohlenmonoxids würde das nichts ändern. Gleiches gilt für die Ehe. Sie kann „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt“ (ebenfalls BVerfG am 17.7.2002).
Das schließt nicht aus, dass Menschen auch andere Gemeinschaften schließen und dass der Gesetzgeber zu solch anderen Gemeinschaften mit bestimmten Rechten (und Pflichten) festschreibt. Damit werden solche anderen Gemeinschaften aber nicht zur Ehe. Sie als Ehe zu bezeichnen, ist semantischer Betrug.
Sprache
In WikiMANNia geht es um politische Schlagworte, den Einfluss der Political Correctness auf die Sprache, um den Femisprech und den orwell’schen Neusprech.
Terrorismus – Staatsterrorismus
Dieser Bereich ist noch auszuformulieren
95 Prozent allen Terrors ist Staatsterrorismus.
Verschwörungstheorie
Dieser Bereich ist noch auszuformulieren
Asylant – Asylbewerber – Asylforderer
Man bewirbt sich auf ein öffentliches Amt, auf eine ausgeschrieben freie Arbeitstelle. Man hat allerdings keinen Anspruch auf das, worauf man sich bewirbt. Hat man allerdings ein Recht, dann fordert man es ein. Das Asyl für politisch Verfolgte ist in Deutschland ein im Grundgesetz verankertes Grundrecht. Folglich gibt es in Deutschland keine Asylbewerber, sondern nur Asylforderer.
Flüchtling – Zuwanderer
Die Praxis, dass Meinungsindustrie und Politik notorisch den inkorrekten Begriff „Asylbewerber“ anstelle des korrekten „Asylforderer“ verwenden, kann als semantischer Betrug gewertet werden. Ähnlich verhält es sich, wenn summarisch immer von „Flüchtlingen“ die Rede ist, unabhängig davon, ob jemand asylberechtigt im Sinne des Artikel 16a des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ist, Flüchtling im Sinne des Artikel 1 der Genfer Flüchtlingskonvention oder ein illegaler Einwanderer ist. Diese orwell’sche Sprachverwirrung durch Neu- und Uminterpretation von Begriffen verunmöglicht jeden Diskurs zu dem Themenkomplex. Es wird nur mit Emotionen, Schuldzuweisungen und Ausgrenzungen gearbeitet. Es sieht fast so aus, als würde jeder sachliche Austausch absichtlich sabotiert werden.
Tötung eines Ungeborenen – Abtreibung – Schwangerschaftsunterbrechung
Im § 218 des Strafgesetzbuchs lautete der Text seit dem 1. Oktober 1953: „Eine Frau(1), die ihre Leibesfrucht(2) abtötet(3) …“ Darin ist 1. das Subjekt der Handlung, 2. das Opfer/Objekt der Handlung und 3. im Verb die Tat deutlich bezeichnet. Die entscheidende Änderung des Gesetzestextes wurde am 25. Februar 1975 vorgenommen, worin fortan weder das Wort „Frau“ noch das Wort „Leibesfrucht“ vorkommen. Der Text lautet nun „Wer eine Schwangerschaft abbricht …“. In zauberhafter Weise sind die Handlung (abtreiben, töten), das handelnde Subjekt (die Frau, die Schwangere) sowie das Objekt der Handlung (die Leibesfrucht) begrifflich aus dem Gesetzestext verschwunden.
Femisprech
Femisprech bezeichnet eine Untermenge des orwell’schen Neusprech. Die feministisch motivierten Sprachvergewaltigungen zeigen sich unter anderem durch ein durch Hauptwörter vagabundierendes großes „I“, auch Vagina-I genannt, weil Leser so ständig daran erinnert werden, dass Weiber eine Vagina haben. Ein Beispiel für viele weitere feministische Begriffsfindungen ist das Wort Geschlechtergerechtigkeit.
Gendersprech
Genderismus, auch Gender Studies, ist eine ideologisch aufgeladene Pseudowissenschaft, die es nicht einmal leistet, ihre eigenen Fachbegriffe zu definieren.
Orwell’sches Neusprech
„Ehe für alle“
Am 30. Juni 2017, hat der Deutsche Bundestag eine Ergänzung von § 1353 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) beschlossen, der jetzt lautet: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Diese Entscheidung wurde von Seiten der evangelischen Kirchen maßgeblich vorbereitet und bereits im Voraus öffentlich begrüßt. Der Vorgang kann in seinen beiden Aspekten, dem staatlichen wie dem kirchlichen, nur als katastrophal bezeichnet werden.
Die WikiMANNia-Redaktion maßt sich allerdings nicht an, das zu bewerten. Kirche und Staat steht es frei zu tun, was sie für richtig befinden. Das ist hier nicht der entscheidende Punkt.
Die Bundestagsentscheidung überträgt die Bezeichnung „Ehe“ allerdings auf etwas, das nicht Ehe ist. Das führt den Sinn von Sprache ad absurdum. Ein Ding wird nicht etwas anderes, indem man es anders benennt. Ehe bezeichnet „die Vereinigung eines Mannes mit einer Frau zu einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft“ (BVerfG am 17.7.2002). Das Institut der Ehe wurde nicht vom Staat erschaffen, sie ist quasi vorstaatlich. Der Gesetzgeber kann Ehe darum nicht nach dem Geschmack wechselnder Mehrheiten definieren. Er kann sie nur als gegeben voraussetzen.
Die Umdefinition der Ehe ist logisch so legitim und so sinnvoll wie der Satz: „Ein Wassermolekül besteht aus einem Sauerstoffatom sowie zwei Wasserstoffatomen oder einem Kohlenstoffatom“. Damit hätte man giftiges Kohlenmonoxid (CO) zu gesundem Wasser (H2O) umdefiniert. Das kann man gesetzlich beschließen. Aber an Wesen und Wirkung des Kohlenmonoxids würde das nichts ändern. Gleiches gilt für die Ehe. Sie kann „nur mit einem Partner des jeweils anderen Geschlechts geschlossen werden, da ihr als Wesensmerkmal die Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner innewohnt“ (ebenfalls BVerfG am 17.7.2002).
Das schließt nicht aus, dass Menschen auch andere Gemeinschaften schließen und dass der Gesetzgeber zu solch anderen Gemeinschaften mit bestimmten Rechten (und Pflichten) festschreibt. Damit werden solche anderen Gemeinschaften aber nicht zur Ehe. Sie als Ehe zu bezeichnen, ist semantischer Betrug.
Sprachkritik
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