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Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur

Logo der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien als „jugend­gefährdend“ indiziert.

Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugend­gefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschafts­kritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:

  1. Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
  2. Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
  3. Kritik an der Schlepper- und Migrations­industrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)

Nach den Vorgaben der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugend­gefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staats­bürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.

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