Deutschland hasst den BME WIRKLICH!


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Deutschland hasst den BME WIRKLICH!

Ja, es ist wahr… Deutschland hat entschieden, dass BME eine Abscheulichkeit ist und, so wie ich es verstanden habe, hat es illegal gemacht, die Seite zu besuchen. Ich weiß nicht, wie hoch die Strafen sind, und ich kenne auch die Einzelheiten des Gesetzes nicht. Es KANN legal sein, BME anzusehen, wenn Sie über 18 sind. Es ist definitiv NICHT legal, BME für Personen unter 18 Jahren zugänglich zu machen. Ich möchte Sie bitten, BME als Akt des zivilen Ungehorsams weiterhin anzusehen, zu unterstützen und zu verlinken, aber das bleibt Ihnen überlassen. Im Folgenden finden Sie den Brief, den ich erhalten habe, sowie die beste Übersetzung, die mir in der Kürze der Zeit einfallen konnte. Man sollte meinen, sie hätten die Höflichkeit, mir einen Brief auf Englisch zu schicken! Wenn ich nicht genug Deutsch sprechen würde, um ihn einigermaßen zu verstehen, hätte ich ihn einfach weggeschmissen…

Sachverhalt Object
Die Website mit Titel „BME: Body Modification Enzine“ und URL http://www.bmezine.com sowie http://bme.freeq.com ist ein Angebot der Firma BME/PsyberCity Inc., Toronto, Canada. The web site by the name of “BME: Body Modification Enzine [sic]” and the URLs of http://www.bmezine.com as well as http://bme.freeq.com is provided by the company BME / PsyberCity Inc., Toronto, Canada.
Der Inhalt des Internet-Angebot besteht aus einer Reihe von frei zugänglichen Abbildungen, unter welchen sich unter der Rubrik „BME/hard“ Darstellungen von Manipulationen der Geschlechts­organe mittels Nadeln, Piercings o.ä. sowie von Selbst­ver­stümmelungen, Folter­szenen, homo­sexueller und hetero­sexueller Geschlechts­verkehr befinden. The content of said internet site is a series of publically accessible pictures, among which can be found, in the category “BME/hard”, images of manipulations of sexual organs by means of needles, piercings and similar objects, as well as self-mutilations, torture scenes, homo- and heterosexual intercourse.
Zunächst einmal ist die Behauptung, BME/HARD sei der Kern des BME, beleidigend und lächerlich. BME/HARD ist nur für Mitglieder. Mit Ausnahme einer sehr kleinen Anzahl von Beispiel­bildern und den Bildern in der Menü­struktur ist BME/HARD nur für Mitglieder – und diese Mitgliedschaft ist nur für Erwachsene verfügbar. Alle offenkundig erotischen Inhalte sind in BME/HARD enthalten. Der Rest von BME enthält ausschließlich kulturelles, dokumentarisches Bild­material.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beantragt die Indizierung des Internet-Angebotes, da sein Inhalt jugend­gefährdend im Sinne von § 1GjS sei. The Federal Office for Family, the Elderly, Women and Youth request the ostrasizing of the aforementioned internet site since its content is endangering the youth in the sense of paragraph 1, GjS (Law for the protection of youth).
Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und frist­gerecht davon benachrichtigt, dass über den Antrag nach § 15a GjS entschieden werden soll. Sie hat sich nicht geäußert. The owner of said internet offer was previously informed in good time of the instigation of these proceedings under article 15a GJS, however has not commented (on the rightfulness of these proceedings).
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streit­standes wird auf den Inhalt der Prüfakte und Internet-Angebotes Bezug genommen. Die Mitglieder des 3er-Gremiums haben das Angebot „online“ gesichtet. Sie haben die Entscheidung sowie die Ent­scheidungs­begründung in vorliegender Fassung einstimmig beschlossen und gebilligt. Establishing the causal facts the three-member-board has visualized the file of proofs and has visited online above mentioned web content. The board was unanimous in its decision and reasoning for this decision.
Gründe Substantiation
Die Website mit Titel „BME: Body Modification Enzine“ und URL http://www.bmezine.com sowie http://bme.freeq.com war antragsgemäß zu indizieren. The web site by the name of “BME: Body Modification Enzine [sic, again]” and the URLs of http://www.bmezine.com and http://bme.freeq.com was to be added to the index according to the proposition.
Ihr Inhalt ist offenbar geeignet (§ 15a Abs. 1 GjS), Kinder und Jugendliche sozial­ethisch zu des­orientieren, wie das Tat­bestands­merkmal „sittlich zu gefährden“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 GjS nach ständiger Spruchpraxis der Bundes­prüf­stelle sowie höchst­richterlicher Recht­sprechung auszulegen ist. Its content is obviously capable (§ 15a par. 1 GjS) of socially and ethically disorienting children and youths, as the criterion “morally endangering” in § 1 par. 1 sentence 1 GjS is to be interpreted according to common usage as well as according to the jurisdiction of the high court.
Das bezeichnete Internet-Angebot ist porno­graphisch i.S. von § 184 Abs. 1 StGB. Eine Darstellung ist porno­graphisch im Sinne von § 6 Nr. 2 GjS, § 184 Abs. 1 StGB, wenn sie unter Aus­klammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuele Vorgänge in grob auf­dringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamt­tendenz ausschließlich oder überwiegend nur auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt (vgl. BGHSt 23, 44; Lenchner in: Schönke/Schröder, Kommentar zum Strafgesetzbuch, 21. Aufl., Rdnr. 4 zu § 184 StGB). The internet content in question is pornographic in the sense of § 184 par. 1 StGB [StGB = Strafgesetzbuch, penal code]. A rendering is pornographic in the sense of § 6 no. 2 GjS (§ 184 par. 1 StGB) if it pushes sexual practices into attention excluding all other human relations and contexts in a blunt, obtrusive way, and if its objective total tendency aims exclusively, or mostly, at visitors‘ lusty interest in sexual issues (reference to BGHSt 23, 44; Lenchner in: Schönke/Schröder, commentary to penal code, 21. ed., marginal no. 4 to § 184 StGB [penal code]).
Das verfahrens­gegen­ständliche Angebot stellt sexuelle Aktivitäten detail­drastisch dar und bevorzugt die Hervor­kehrung genitaler Einzel­heiten. Ein relativer Kontext – etwa ein Bezug zu außer­sexueller Thematik – ist nicht erkennbar. The indicated content renders sexual activities drastically and in detail and prefers focusing on genital details. A relative context — such as a connection to non-sexual topics — is not detectable.
Zu entscheiden, dass BME/HARD pornographisch ist, ist eine Sache. Es hat einen eindeutig sexuellen Charakter. Aber den Rest von BME deswegen zu verurteilen, zeigt einen echten Mangel an Verständnis für die Gemeinschaft, die um BME herum gedeiht. Zugegeben, die Leute mögen BME auf sexueller Ebene genießen, aber das ist zweit­rangig gegenüber der Kultur, die es angenommen hat.
Im Rahmen der auch in diesem Einzelfall gebotenen Abwägung zwischen Kunst­freiheit und Jugend­gefährdung bzw. Sozial­schädlichkeit erwiesen sich Struktur­merkmale, wie sie in Recht­sprechung und recht­wissen­schaft­licher Literatur zur Ermittlung der Werkhöhe entwickelt wurden, als sehr ein­geschränkt tauglich. Die Frage etwa, nach dem Ansehen bei Publikum, Kritik und Wissen­schaft, erscheint angesichts der Struktur des Angebotes (das sich bei näherer Betrachtung in einer Zusammen­stellung porno­graphischer Materialien billiger Machart erschöpft) nachgerade absurd. Da die Web-Site den Gattungs­anforderungen eines anerkannten Werktyps nicht entspricht, sich ferner die Aussage- und Inter­pretations­fähigkeit weitgehend unkommentierter porno­graphischer Darstellung in sehr eng bemessenen Grenzen hält, hat das Gremium die Werkhöhe im Ergebnis als zu ver­nach­lässigende Größe eingestuft und dem Jugend­schutz den Vorrang eingeräumt. Considering the freedom of artistic expression and on the other hand the possible endangering of youth and possible socially damaging effects established structural parameters which have been defined to separate these values can only be used within narrow limits. The question about the respect this internet offer enjoys with the public, critic and science seems in the face of the structure of the internet offer (when looking closely is nothing but a collection of cheaply made pornographic materials) seems rather absurd. As the Site does not correspond to an accepted method of artistic expression, furthermore the content misses valued inter­pretation and is uncommented, the board has decided that a possible value of the artistic expression of this Site is unworthy to be considered to have any value and the protection of youth must prevail.
Ein Fall von geringer Bedeutung gemäß § 2 GjS liegt nicht vor. Die Richtung der Entscheidung nach § 2 GjS ist stets in der Weise vorgezeichnet, dass die Listen­aufnahme einer jugend­gefährdenden Schrift dem Gesetz näher steht als das Absehen von der Aufnahme: Der Sinn der Ermessens­ermächtigung des § GjS besteht darin, der Bundes­prüf­stelle zu ermöglichen, von einer nach der grund­sätzlichen Ziel­setzung des Gesetzes an sich gebotenen Listen­aufnahme abzusehen, wenn ihr dies aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall – ausnahmsweise – angemessen erscheint (OVerwG NRW, Urteil vom 23.05.1996, 20 A 298/94). Hinweise auf derartige Umstände lagen dem Gremium nicht vor. Darüber hinausgehend ist zu erwarten, dass ein großes und der Alters­struktur nach disperses Publikum das Angebot wahrnehmen wird, zumal der Hostmaster keinerlei technische Vorkehrungen dahingehend getroffen hat, den Zugang zu den inkriminierten Angebots­seiten auf ein erwachsenes Publikum zu beschränken. This is not a case of low importance according to § 2 GjS. The overall direction of the judgment is predetermined in such a way that the addition of a document potentially endangering the youth is closer to the law than the omission of said addition. The federal examination office can exceptionally omit the addition of a document to the index for certain reasons, even if said addition would generally be recommended. Such special reasons were not evident to the office in charge. Moreover, it is to be expected that a large public unrestricted to certain age groups will make use of said documents, since the hostmaster has not taken any technical precautions toward limiting the incriminated pages to an adult public.
Rechtsbehelfsbelehrung Information as to judicial possibilities
Gegen die Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäfts­stelle beim Verwaltungs­gericht Köln, Apellhof­platz 1, 50667 Köln, Anfechtungs­klage erhoben werden. Die vorherige Einlegung eines Widerspruchs eintfällt. Die Klage hat keine auf­schiebende Wirkung. Sie ist gegen die Bundes­republik Deutschland, vertreten durch die Bundes­prüfstelle zu richten (§§ 20 GjS, 42 VwGO). Außerdem kann innerhalb eines Monats ab Zustellung bei der Bundes­prüf­stelle Antrag auf Entscheidung durch das 12er-Gremium gestellt werden (§ 15a Abs. 4 GjS). Charge of contestation [Anfechtungsklage] can be undertaken against this decision within a month from delivery at the Administrative Court of Cologne [Verwaltungs­gericht Köln, Apellhof­platz 1, D-50667 Köln], in writing or for the protocol of the [Geschäfts­stelle beim Verwaltungs­gericht Köln]. The previous handing in of opposition is obsolete. Charges do not cause adjournment. They are to be directed at the Federal Republic of Germany represented by the federal examination office [Bundes­prüfstelle] (§§ 20 GjS, 42 VwGO). Apart from this, the request for judgment by the jury of twelve can be filed within a month from delivery at the federal examination office (§ 15a par. 4 GjS).
Natürlich kann man von mir nicht erwarten, dass ich mich in Deutschland rechtlich verteidige. Ich habe weder die Mittel noch die Finanzen, um dies zu tun. Ich kann also nur hoffen, dass Deutschland zur Vernunft kommt; wenn nicht, wird Deutschland viele seiner Bürger verprellen, deren Leben durch die Präsenz von Websites wie BME verbessert wird.

Ich denke, dass die BJPS bei ihrer Verurteilung des BME einige sehr wichtige Fakten übersehen hat. Erstens haben 99% der öffentlich zugänglichen Teile von BME keinerlei erotischen Inhalt. Zweitens sind die Teile, die einen erotischen Inhalt haben, nicht einfach nur Pornographie, wie so viele Seiten im Internet – auch viele in Deutschland produzierte. Der BME ist in vielen Bereichen das einzige öffentliche Ventil für diese Subkultur – das schließt den BME (Mainstream/öffentlich), BME/Extrem und sogar BME/HARD ein.

Ein paar Dinge, die die Medien über den BME geschrieben haben:

  • „Nicht nur eine Freakshow, wohlgemerkt, sondern ein wort­gewandtes, hoch­intelligentes und ziemlich informatives Ezine mit einem beeindruckenden Quer­schnitt von Themen, die jeden modernen Primitiven erfreuen; oder einfach diejenigen mit starken kulturellen/antrho­pologischen Interessen.“ – Ellen Thompson, Fetish Magazine
  • „Die herausragendste Haut­kunst­seite im Web ist BME, ein elektronisches Magazin, das nur im Internet erhältlich ist. BME widmet sich der freien Verbreitung von sicheren Informationen über die Kunst und Kultur der Bodymods.“ – Skin & Ink
  • „Die Seite … enthält Artikel und Bilder zur Geschichte und Kultur des Tätowierens, Tattoo-Bücher und Tipps für ein sicheres und hygienisches Tattoo oder Piercing.“ – Tattoo
  • „Ein bemerkenswertes Dokument. Text und Bilder in erschöpfender und doch lehr­reicher Aus­führlich­keit decken so ziemlich jede Form der dekorativen Veränderung ab, die man sich vorstellen kann… Viele der beschriebenen Praktiken sind extrem gefährlich und schmerzhaft, doch das Heft gibt sich Mühe (sorry), auf die Fall­stricke hinzu­weisen und rät zu ‚post-operativen‘ Hygiene­maßnahmen… Allein auf der Ebene der zeit­genössischen Anthro­pologie ist es ein unverzichtbarer Besuch.“ – ARC Index
  • „Es sieht so aus, als ob man als Body-Art-Fan mit Internet­zugang nicht an BME vorbeikommt. Laufen Sie zu Ihrem Computer und überprüfen Sie es selbst, und Sie werden sehen, dass ich Sie nicht angelogen habe.“ – Tätowier-Magazin (Deutschland)

BME wurde bereits in zahlreichen anderen Medien positiv erwähnt, darunter: Tattoo Savage, The Gargoyle, Stuff, Friday, GQ, Details, DS, Fashion Theory, Burst, CyberZone, Bubka, Biba, Bizarre, PlayGirl, Science Frontiers, Unity, NetGuide, Excite, Wired, HotWired, the Net, NetGuide, The Paper, SF Gate, Canadian National Post, CityTV, Discovery Channel, etc.

Der BME ist ein etabliertes und wichtiges Dokument einer bedeutenden, wenn auch weit verstreuten Subkultur. Es zu unterdrücken, erweist einen großen Bärendienst. Klicken Sie hier, um einige der Anmerkungen zu lesen, die ich kürzlich von Lesern erhalten habe.

Ich ermutige alle Deutschen, die Spaß am BME haben, zu schreiben an: Verwaltungs­gericht Köln, Apellhof­platz 1, 50667 Köln und ihre Meinung zu äußern.


Quelle:
http://www.bmezine.com/news/edit/A00403/germany2.html