Die WikiMANNia-Redaktion erhielt folgende Nachricht:
Zitat von ihrer Seite:
„Die deutsche Staatsangehörigkeit ist die Zugehörigkeit einer natürlichen Person zum deutschen Staat, der Bundesrepublik Deutschland.“Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Satz von ihrer Seite stimmt nur bis zum Komma. Der deutsche Staat ist definiert in den SHAEF-Gesetzen Nr. 52 Art VII Absatz „e“ der Alliierten Streitkräfte und lautet: „Deutschland“ bedeutet das Gebiet des Deutschen Reiches, wie es am 31. Dezember 1937 bestanden hat. Zitat ende. Die BRD konnte niemals ein Staat werden, siehe „Konvent auf Herrenchiemsee vom 10.-23. August 1948“ und der Rede des damaligen Staatsrechtler Dr. Carlo Schmid. Der (gelbe) Staatsangehörigkeitsausweis ist ein Nachweis als Abkömmling eines im souveränen Deutschen Reich (1871-1914) geborenen abzustammen, nach „ius sanguinis“.
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung, sofern Sie an WAHRHEIT und KLARHEIT interessiert sind. Wenn nicht, dann leben Sie gerne in ihrer Lüge weiter.
Mit freundlichen Grüßen
Heinrich aus der Familie M a a c k, deutscher Staatsangehöriger gemäß RuStAG § 4 Abs. 1 vom 22. Juli 1913, bestätigt vom Bundesverwaltungsamt in Köln am 03. November 2016
Der Absender ist offensichtlich das, was in gewissen Kreisen ein „Reichsbürger“ genannt wird. Diese Leute beschäftigen sich mit Fragen um die Souveränität Deutschland und dem Fortbestehen des im Jahr 1871 gegründeten Deutschen Reiches.
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