Der Indizierungsantrag vom 10. Dezember 2019 (Entscheidung vom 9. Januar 2020[1]) zitiert ausgiebig aus WikiMANNia, wobei es schwerpunktmäßig um Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlingsindustrie geht. Das Ganze ist eine Aneinanderreihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dient allein der Zensur. Objektive Maßstäbe und Hinweise auf „jugendgefährdende“ Inhalte sind hingegen nicht vorhanden.
1. Das universale Feindbild
»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«
Die Art und Weise des Zitierens sowie die Begründung des Indizierungsantrags machen deutlich, dass es nicht um Jugendschutz geht. Vielmehr wird das universelle Feindbild von den weißen, heterosexuellen Männern bedient. In dieser Sichtweise ist Weißsein gleichbedeutend mit Rassist zu sein („diskriminiert Asylsuchende“); normalgeschlechtlich zu sein gilt als Homosexuelle diskriminierend und Mannsein – eigentlich Kritik am Feminismus – wird als patriarchaler Frauenhass umgedeutet.
2. Überwindung der Gesellschaftsspaltung
Der Indizierungsantrag beginnt (Beispiel 1) mit einem Zitat von WikiMANNias Hauptseite, in dem der versöhnliche Schlusssatz „… eine tiefgreifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt“ geflissentlich übergangen wird:
»Politik in Deutschland: Willkommenskultur für Migranten, Abtreibungskultur für Ungeborene, Zerstörungskultur für Familien. […]
Feminismus basiert auf der Verschwörungstheorie, Männer auf der gesamten Welt hätten sich kollektiv gegen die Weiber verschworen, um sie zu unterdrücken, zu schlagen, zu vergewaltigen und auszubeuten. Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist. Frauen werden kollektiv als Opfer inszeniert und Männer als Täter denunziert. So manifestiert sich ein Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass. Dies bewirkt eine tiefgreifende Spaltung der Gesellschaft, die es zu überwinden gilt.«
Es bleibt offen, was daran „jugendgefährdend“ oder „indizierungswürdig“ sein soll. Inhaltlich wird hier nur in knappen Worten die aktuelle Lage umrissen:
Die „Willkommenskultur für Migranten“ ist geltende Staatsräson und für das (vermeintliche) „Recht“ auf Tötung ungeborener Kinder sind die Feministinnen in den 1970er Jahren auf die Straße gegangen und haben eine Straffreiheit für vorgeburtliche Kindestötung ertrotzt. Es gibt keinen Zweifel an der Richtigkeit der Aussage, dass es in Deutschland zwar eine Willkommenskultur für Migranten, aber keine Willkommenskultur für ungeborene Kinder gibt. Auch der Satz „Feministinnen bekämpfen Ehe und Familie, weil die bürgerliche Familie das Feindbild ist“ beschreibt lediglich die nicht zu leugnende Tatsache, dass Ehe und Familie seit rund 200 Jahren von Sozialisten und Feministen bekämpft werden. Die Sozialisten nennen das Verhältnis zwischen Männern und Frauen einen „Nebenwiderspruch“ im Gegensatz zum „Hauptwiderspruch“ zwischen „Arbeit und Kapital“. Feministinnen haben Ehe und Familie immer als „Versklavung der Frau unter den Mann“ beschrieben und bekämpft. Ausführlicher sind diese Zusammenhänge im Artikel „Die marxistische Familienzerstörung unter Lenin und Stalin“ dargelegt. Wer nach einem Beispiel für das „Ressentiment gegen alles Männliche bis hin zum offenen Männerhass“ sucht, mag eine beliebige Ausgabe der EMMA aufschlagen.
Den abschließend versöhnlich formulierten Wunsch, dass die durch den Feminismus bewirkte „tiefgreifende Spaltung der Gesellschaft“ überwunden werden möge, will die anonym bleibende Antragstellerin als einen Beleg dafür verstanden wissen, dass WikiMANNia „frauenfeindliche Inhalte enthält, die unter dem Deckmantel einer Ideologiekritik am Feminismus dargeboten werden“.
Diese „Logik“ erinnert an die drei Parolen der inneren Partei, die am „Ministerium für Wahrheit“ prangen:
»Krieg ist Frieden. Freiheit ist Sklaverei. Unwissenheit ist Stärke.«
Die in der Gesellschaft weit verbreitete Dämonisierung alles Männlichen findet hier im Zwölferrat genannten Sondergerichts des „Ministeriums für alle außer Männer“ seine Fortsetzung.
3. Scheinverfahren
Zu allererst hingegen ist festzuhalten, dass der Betreiber WikiMANNias gar nicht als Verfahrensbeteiligter genannt wird (da steht der Name eines völlig unbeteiligten türkischen Bürodienstleisters). Man vergegenwärtige sich, dass da zwölf Sonderrichter „WikiMANNia“ indizieren und damit aus der öffentlichen Wahrnehmung verdrängen wollen, aber nicht einmal gröbste Verfahrensfehler bemerken.
Der Indizierungsantrag wurde von den Sonderrichtern ohne Prüfung einfach durchgewunken.
Beleg: Der Indizierungsantrag wurde am 10. Dezember 2019 gestellt. Wenige Tage später, Mitte Dezember, wurde die WikiMANNia-Hauptseite durch einen vollständig neuen Text ersetzt, wodurch der Antragstext zum Zeitpunkt der Sitzung vom 9. Januar 2020 gar nicht mehr mit der Webseite im Einklang steht. (Betrifft die Beispiele 2-4 und 9.) Im Protokoll der Sitzung steht auf Seite 12:
»Die Mitglieder des 12er-Gremiums haben das Internet-Angebot „online“ gesichtet.«
Man fragt sich sehr, was diese zwölf Sonderrichter „gesichtet“ haben wollen, wenn ihnen selbst das Offensichtliche nicht auffällt? Im so genannten „Prüf“-Ausschuss wurde gar nichts geprüft, sondern nur abgenickt und durchgewunken. Diese Vorgehensweise erinnert an Diffamierungs-Maßnahmen einer stalinistischen und nationalsozialistischen Kulturpolitik, um einen Vernichtungsangriff auf jedwede Kritik am Feminismus oder an staatspolitisch verordnete „Haltungen“ zu führen. Die Indizierung WikiMANNias entspricht einer Brandmarkung als „schädlich“ und einem Verbot wie einst bei der „Entarteten Kunst“.
4. Doppelte Maßstäbe
An keiner Stelle wird deutlich, anhand welcher Kriterien Inhalte als „jugendgefährdend“ eingestuft werden. Die im Antrag aufgestellte Behauptung lautet:
»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«
Wir ziehen nun beispielhaft die „Mohammed-Karikaturen“ für die angebliche Diskriminierung von „Asylsuchenden“ und das feministische Magazin „EMMA“ für die angebliche Diskriminierung von Frauen als Vergleichsmaßstab heran.
Im Beispiel 8 wird der Satz „Politiker haften für ihre Flüchtlinge“ bemüht, ohne zu verdeutlichen, was damit aufgezeigt werden soll. Wer Anstoß daran nimmt, dass Politiker haftbar gemacht werden sollen, findet es womöglich in Ordnung, wenn die Kosten für deren Fehlentscheidungen der Allgemeinheit aufgebürdet werden.
Es geht um die grundsätzliche Frage, nach welchen Maßstäben hier entschieden wird.
Man nehme als Beispiel die „Mohammed-Karikaturen“, mit denen Moslems kollektiv als terrorismusaffin diffamiert wurden. Im September 2005 stellte der Jyllands-Posten den islamischen Prophet als finsteren Terroristen mit Bombe im Turban dar. Der Konsens bestand damals darin, dass das in Ordnung geht und hinzunehmen sei. Es gab weder Stimmen, die das als jugendgefährdend eingestuft hätten, noch Bedenken, dass dies negativen Einfluss auf die Entwicklung junger Moslems haben könnte.
Der Jyllands-Posten – ebenso auch alle anderen Telemedien, welche die Karikaturen später veröffentlicht haben – wurde nicht indiziert und das Angebot des Jyllands-Posten und die „Mohammed-Karikaturen“ sind weiterhin ohne Altersbeschränkung zugänglich.
Vergleicht man nun die „Mohammed-Karikaturen“ mit der „Flüchtlingskarte“ auf WikiMANNia (Beispiel 8), welche als jugendgefährdend eingestuft wurde und zur Indizierung Anlass gab. Auf dieser simplen Karte werden die Präferenzen bei den „Fluchtzielen“ überspitzt dargestellt, aber niemand „diskriminiert“, nicht nach Religion, nicht nach Ethnie, auch nicht nach Hautfarbe oder nach Geschlecht. Trotzdem befand das Sondergericht sie als indizierungswürdig.
5. Männerhassender Feminismus
»Wenn Frauen Hass verbreiten und Gewalt verherrlichen, dann nennen sie es „Emanzipation“.
Kritisiert jedoch ein Männerportal diese menschenverachtende und männerfeindliche Ideologie, dann nennen sie es „Hass“.«
Alice Schwarzer verbreitet in ihrem Magazin „EMMA“ seit Jahrzehnten Hass und verherrlicht Terror und Gewalt, so diese nur von Frauen ausgeht. Und jetzt sitzen in dem 12er-Gremium, das über Indizierungen zu beschließen hat, zwölf Sonderrichter rum, die befinden, dass „EMMA“ nicht jugendgefährdend sei und nicht zu indizieren ist, „WikiMANNia“ hingegen sehr wohl jugendgefährdend sei und sehr wohl indiziert werden muss.
Im Gegensatz zur „EMMA“ wird in „WikiMANNia“ kein Hass verbreitet und auch weder Terror noch Gewalt verherrlicht.
Dieses Sondergericht ist ähnlich faktenresistent und unbelehrbar, wie Alice Schwarzer, die Jörg Kachelmann noch einer „Vergewaltigungstat“ bezichtigte, obwohl vor Gericht bereits seine Unschuld erwiesen wurde.
„Jungs sind mit sieben schon doof.“ befand die EMMA-Redaktion im März 1978 auf Seite 2.
In derselben EMMA-Ausgabe freute Alice Schwarzer sich „klammheimlich“ über einen feministischen Terroranschlag.
Man stelle sich nur mal fiktiv vor, WikiMANNia würde Sympathie mit dem Terroranschlag etwa eines Anders Breivik erkennen lassen. Die Sonderrichter würden sich überschlagen in ihrer Empörung und der Staatsschutz stünde vor der Tür! Wenn aber Sonderrichter für Terrorismus werben und sich über Gewalt freuen, wenn sie denn nur von Frauen begangen wird, dann ist alles in Ordnung. Das sind die doppelten Maßstäbe, die hier zum Tragen kommen.
Denn obwohl die Feministinnen immer was von „Gleichheit“ oder „Gleichberechtigung“ fabulieren, so gilt ihnen Hass und Gewalt von Frauen als „emanzipatorisch“, Kritik von Männern am Feminismus als „Hass“. Nach eben diesen doppelten Maßstäben wünschen sie, dass WikiMANNia indiziert werden möge, während EMMA ohne Alterszugangsbeschränkung bleiben darf.
Alice Schwarzer hat ein ungeklärtes Verhältnis zur Gewalt, wenn diese Gewalt von Frauen ausgeht.
In der EMMA sympathisierte sie ganz offen mit der linksterroristischen Gruppe „Rote Zora“, indem sie ein Bekennerschreiben abdruckte mit dem Kommentar: „Da überkommt mich ja klammheimliche Freude!“ (EMMA 3/1978, S. 49)
Berühmt-berüchtigt ist der EMMA-Beitrag „Beyond Bitch“ (EMMA 2/1994, S. 34f.), nachdem Lorena Bobbitt ihrem schlafenden Mann den Penis abgetrennt hatte:
»„Sie hat ihren Mann entwaffnet. (…) Eine hat es getan. Jetzt könnte es jede tun. Der Damm ist gebrochen, Gewalt ist für Frauen kein Tabu mehr. Es kann zurückgeschlagen werden. Oder gestochen. Amerikanische Hausfrauen denken beim Anblick eines Küchenmessers nicht mehr nur ans Petersilie-Hacken. (…) Es bleibt den Opfern gar nichts anderes übrig, als selbst zu handeln. Und da muss ja Frauenfreude aufkommen, wenn eine zurückschlägt. Endlich.“ Penis-Prozeß: Heldin in der Klapse im FOCUS Nr. 5 (1994)«
Alice Schwarzer übernimmt in einem ihrer Kommentare zu Valerie Solanas ohne jeden zumindest vordergründigen Versuch einer kritischen Distanz deren Position. Alice Schwarzer bejubelte den Text „Manifest der Gesellschaft zur Vernichtung der Männer“ (SCUM) als „ersten Exzess des Hasses, des begründeten Hasses“. Denn:
»„Das ist es wohl, was den Frauen, wie allen unterdrückten und gedemütigten Gruppen, am meisten ausgetrieben worden ist: der Mut zum Hass! Was wäre eine Freiheitsbewegung ohne Hass?“
– Alice Schwarzer: So fing es an! Die neue Frauenbewegung, dtv 1983, S. 32-33«
Alice Schwarzer ruft zu Hass und Gewalt gegen Männer auf, verherrlicht Frauengewalt und Terrorismus, und niemand in dem zwölfköpfigen Sondergericht stuft das als „jugendgefährdend“ ein und fordert eine „Indizierung“ sowie eine „Alterszugangsbeschränkung“ für „emma.de“. Wer aber diesen Hass und diese Gewalt nicht gut findet und den männerhassenden Feminismus kritisiert, der wird von diesem Sondergericht als „jugendgefährdend“ diffamiert und zensiert.
Die im Protokoll der Sitzung vermerkten „Gründe“:
»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.
Nach § 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG sind Medien u.a. dann jugendgefährdend, wenn sie unsittlich sind, verrohend wirken, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizen oder wenn sie Gewalthandlungen wie Mord- und Metzelszenen selbstzweckhaft und detailliert darstellen oder Selbstjustiz als einzig bewährtes Mittel zur Durchsetzung der vermeintlichen Gerechtigkeit nahelegen.«
treffen hochgradig auf „EMMA“, nicht aber auf „WikiMANNia“ zu.
Das Sondergericht schreibt:
»Durch diese diskriminierenden Inhalte kann eine generelle Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Fluchthintergrund hervorgerufen oder bestärkt werden, was wiederum den Gedanken der Völkerverständigung konterkariert.«
Im WikiMANNia-Artikel wird direkt unter der Graphik „Die Welt“ zitiert:
»19. Juli 1986:
Die DDR ermöglichte seit 1. Januar 1986 fast 43.000 Asylanten über Berlin-West die Einreise in den Westen. Politiker der schwarz-gelben Koalition in Bonn beklagen die Absicht Ost-Berlins, über diese Massenmigration die Bundesrepublik „zu destabilisieren“.„1985/86 lenkte das SED-Regime mehr als 150.000 Asylbewerber aus Afrika und Asien unkontrolliert in die Bundesrepublik. Die DDR wollte Druck auf die Bundesrepublik machen – und hatte damit Erfolg.
Die Schlangen vor den Ausländerbehörden sind schier endlos. Zahlreiche Turnhallen und andere Gebäude dienen als Notunterkünfte, die öffentliche Hand muss Nachtragshaushalte beschließen, um die Sozialausgaben für die strömenden Flüchtlinge bewältigen zu können. Die Debatte in Zeitungen und Fernsehsendern schwankt zwischen ‚Alle aufnehmen – wir schaffen das!‘ und ‚Asylrecht streichen und Grenzen schließen!‘. An den Stammtischen dominiert eindeutig die zweite Alternative.Was klingt wie eine Beschreibung der Gegenwart, ereignete sich tatsächlich vor rund 30 Jahren. 1985 nämlich entdeckte die Führung der SED, dass man Flüchtlingsströme sehr gut als politische Waffe einsetzen konnte. Ausgerechnet der Staat, der Jahr für Jahr mehrere Prozent seines Staatshaushaltes in die militärische Sperrung seiner eigenen Grenzen steckte, freilich nur für eigene Bürger, nutzte ungehinderten Transit für Menschen aus der Dritten Welt als politisches Druckmittel.«
Sven Felix Kellerhoff: Schon die DDR nutzte Flüchtlinge als Druckmittel, Die Welt am 30. November 2015
Nach den Maßstäben des Sondergerichts müsste „Die Welt“ aus ebengleichen Gründen indiziert sein.
Gleiches gilt für den „Jyllands-Posten“, der im September 2005 die „Mohammed-Karikaturen“ veröffentlichte, womit eine „generelle Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Islamhintergrund hervorgerufen oder bestärkt werden“ kann. Und alle Pressemedien und Telemedien, welche auf diese Karikaturen Bezug nehmen, müssten auch verfolgt, indiziert und mit Alterszugangsbeschränkungen versehen werden.
Männerherabwürdigung:
EMMA: Unser Pascha – alle Paschas
Gewaltverherrlichung:
Bettina Flitner – Mein Feind, Emma 9/1992, Seiten 32-37
Alice Schwarzer – Beyond Bitch, Emma März/April 1994, Seiten 34-35
»Ich habe mal für ein Buch recherchiert und dabei ein Probe-Abo der EMMA gebucht und mit Ende der ersten Recherchen wieder gekündigt. Ein ganz gruseliges Blatt, geradezu extremistisch. Da wird einfach nur hirn- und begründungslos gehetzt und damit offenbar ein Publikum bedient, das das so haben will. EMMA ist ein Blatt, das zwar vordergründig auf intellektuell macht, aber nicht intellektuell ist, und sich ganz eindeutig an Leute wendet, die sich für intellektuell halten, es aber nicht sind. Und sie entsprechend pseudointellektuell bedient. Das ist so flach, das passt unter der geschlossenen Tür durch.«
– Hadmut Danisch: Alice Schwarzers Stil, Ansichten eines Informatikers am 17. November 2012
Der Fall Reimer:
»Als John Money den Eltern von Reimer riet, ihren entmannten Sohn zwangsweise geschlechtsumzuwandeln, sah Alice Schwarzer dies als Bestätigung ihrer These an, die Geschlechtsidentität sei keine biologische, sondern nur eine psycho-soziale Größe. Schwarzer jubelte: „Das ‚Mädchen‘ wird einer kontinuierlichen Hormonbehandlung unterzogen, und nach der Pubertät wird man ihm eine künstliche Scheide einsetzen. Sie wird dann eine normale Frau sein – nur gebären kann sie nicht. Und die Gebärfähigkeit ist auch der einzige Unterschied, der zwischen Mann und Frau bleibt. Alles andere ist künstlich aufgesetzt, ist eine Frage der geformten seelischen Identität.“ Alice Schwarzer rückte nie von ihrer Behauptung ab, auch nachdem das schreckliche Ende des Falls Reimer allmählich bekannt wurde, und behauptete sogar „Zu den wenigen Ausnahmen, die nicht manipulieren, sondern dem aufklärenden Auftrag der Forschung gerecht werden, gehören Wissenschaftler wie der Psychologe Prof. John Money“.«
6. Das Wort im Mund umdrehen
Auf Seite 10 wird behauptet:
»Zudem werden Frauen pauschal als untreu, „ehebrecherisch“, „faul“, ausbeuterisch, dümmlich, minderwertig oder den Männern untergeordnet beschrieben (siehe Beispiele 3, 4, 5, 6, 7). Dies zielt darauf ab, Frauen losgelöst von individuellen Eigenschaften allein auf der Grundlage ihres Geschlechts als verachtenswert und unwürdig darzustellen. Dadurch kann Frauenhass innerhalb einer Gesellschaft befördert werden.«
Tatsächlich werden Männer in Deutschland losgelöst von individuellen Eigenschaften allein auf der Grundlage ihres Geschlechts als verachtenswert und unwürdig dargestellt. Frauen hingegen werden losgelöst von individuellen Eigenschaften allein auf der Grundlage ihres Geschlechts gefördert und begünstigt.
Im Beispiel 5 wird aus dem Beitrag „Frauenquote“ der Satz
»Ich bin doch bloß eine Frau. Ohne Quoten pack´ ich´s einfach nicht.«
als vermeintlicher Beleg zitiert für die oben zitierte Behauptung, WikiMANNia würde Frauen „verachtenswert und unwürdig“ darstellen. Tatsächlich ist es die Frauenquote, die die Verantwortung dafür trägt.
Im Beispiel 6 wird ebenfalls aus dem Beitrag „Frauenquote“ eine Abbildung angeführt, die eine Frau im Cockpit zeigt. Tatsächlich würden Menschen nicht mit einer Fluggesellschaft fliegen, wo die Cockpit-Besetzung nicht nach Befähigung, sondern nach Geschlecht ausgewählt würde. Auch hier richtet sich die Kritik an Frauenquoten, welche sowohl nicht befähigte Frauen auf verantwortungsvolle Posten hievt als auch befähigte Frauen unter den Generalverdacht stellt, sie hätten ihre Position etwa wegen ihres Geschlechts erhalten.
WikiMANNia wird hier bewusst das Wort im Mund umgedreht, um abseits aller Jugendschutzüberlegungen eine Agenda zu verfolgen.
Ähnlich verhält es sich mit Beispiel 10, wo es im Eintrag „Homo-Lobby“ um eine kleine und klar abgrenzbare Untergruppe von Lobbyisten geht, die tatsächlich mit einer besonderen Ideologie und Agenda unterwegs ist. Es wird ein umfangreiches Zitat gebracht, welches belegen soll, es gehe um die Herabwürdigung von Schwulen und Lesben.
Kritik jedweder Art wird umgemünzt und als „vorgeschoben“ abgewertet.
7. Weitere Anmerkungen zu den Beispielen
7.1. Phantom-Begründungen
Die Beispiele 2, 3, 4 und 9 beziehen sich auf die Hauptseite, die zum 1. Januar 2020 vollständig geändert wurde, weshalb die Begründung ins Leere läuft, weil es den beanstandeten Text zum Zeitpunkt der Indizierung am 9. Januar 2020 schlicht nicht gab.
Die Behauptung auf Seite 12
»Die Mitglieder des 12er-Gremiums haben das Internet-Angebot „online“ gesichtet.«
ist also faktisch falsch. Damit ist der Beweis erbracht, dass es sich bei der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ um eine femifaschistische Schattengerichtsbarkeit handelt.
7.2. Konstruierte Begründungen
Auf Seite 10 wird Folgendes fabuliert:
»Darüber hinaus werden im besagten Telemedienangebot sexuelle Minderheiten verunglimpft. So werden quere (sic!) Menschen pauschal als pädophil beschimpft und Homosexualität als „Entwicklungsstörung“ abgeurteilt (siehe Beispiel 9, 10).«
Formal fällt auf, dass von „sexuellen Minderheiten“ die Rede ist. Da es nur zwei Geschlechter gibt, das männliche und das weibliche, bleibt die Frage offen, wo da die „Minderheit“ sein soll. Und was sollen „quere (sic!) Menschen“ sein? Es gibt zwar den englischen Begriff „queer“ (sprich: kier), der ist aber erstens im Deutschen nicht gebräuchlich und zweitens schreibt sich der mit einem doppelten „e“. Die Argumentationsführung und die Begriffswahl („sexuelle Minderheiten“, „queer“) deuten schon darauf hin, dass es hier nicht um Jugendschutz, sondern vielmehr um ideologische Indoktrinierung geht. Und wer ideologisch schon so voreingestellt ist, dass ihm die Verwendung von exotischen und in Deutschland vollkommen unüblichen Begriffen wie „queer“ wichtig ist, sollte diese Begriffe zumindest richtig schreiben können.
Aber so beliebig die Schreibweise ist, so beliebig ist auch die Begründungsfindung.
Inhaltlich muss klar gestellt werden, dass in WikiMANNia KEINE Menschen „beschimpft“ oder „abgeurteilt“ werden. WikiMANNia ist kein Gericht, das irgendwen „aburteilt“. Es werden auch nicht schwule (deutsch für englisch „queer“) Menschen als pädophil bezeichnet. Es gibt in WikiMANNia zwei Aussagen und keine bezieht sich auf Schwule, die eine bezieht sich auf Lobbyisten und die andere auf Pädophile.
- Die Homo-Lobby hat in der Tat die so genannte „Ehe für alle“ durchgesetzt und es ist nicht zu bestreiten, dass zu ihren Forderungen die Herabsetzung des Schutzalters für Kinder, die Vielfachelternschaft, die Leihmutterschaft und Änderungen im Adoptionsrecht gehören. Damit ist die Homo-Lobby – wobei es unerheblich ist, ob das nun so beabsichtigt ist oder eine unbeabsichtigte Nebenwirkung – Vorkämpfer für eine Gesetzgebung, welche Pädophilen das Adoptieren ihrer Opfer den Weg ebnet.
- Pädophile wiederum gehen die so genannte „Ehe für alle“ ein, wobei „für alle“ eben auch zu Ende gedacht „für Pädophile“ bedeutet. Mit der „Ehe für alle“ sind die Pädophilen rechtlich allen anderen Eltern gleichgestellt und als Schwule getarnt streben sie dann eine Adoption eines Kindes an.
Aus den Aussagen – „Homo-LOBBYISTEN ebnen Pädophilen rechtlich den Weg zur Adoption ihrer Opfer“ und „Pädophile TARNEN sich als Schwule“ – wird die Aussage „Schwule SIND pädophil“ fabriziert.
Auch die Behauptung „Homosexualität wird pauschal als Entwicklungsstörung abgeurteilt“ ist fabriziert. Es werden lediglich Beispiele vorgestellt, in denen sich die Ursache für Homosexualität als Entwicklungsstörung herausgestellt hat, siehe Beispiel Michael Glatze.
In der Fabrikation dieser falschen Aussagen verbindet sich eine ideologische Voreingenommenheit mit einer femistalinistischen Erfindung von „Beweisen“. Dies gedeiht auf dem Bodensatz einer SPD, welche in ihrem Parteiprogramm die Auffassung vertritt, dass wer eine menschliche Gesellschaft wolle, die männliche Gesellschaft überwinden müsse.
7.3. Umdefinierung von Kritik
Die auf Seite 11 getätigte Aussage
»Damit trägt das Angebot dazu bei, Hass gegenüber Frauen, Flüchtlingen oder sexuellen Minderheiten zu schüren.«
basiert also vollständig auf ideologischer Voreingenommenheit und fabrizierten „Beweisen“. Das Beispiel 10 bezieht sich auf den Eintrag Homo-Lobby, worin es entgegen der Behauptung nicht um die Schwulen selbst oder um Homosexualität geht, sondern um den Lobbyismus, dessen Positionen und die Erwiderungen seiner Kritiker.
Die Darstellung der Positionen der Homo-Lobbyisten und der Positionen ihrer Kritiker wird als Herabsetzung von Schwulen umdefiniert.
Die auf Seite 10 getätigte Aussage
»Dies zielt darauf ab, Frauen losgelöst von individuellen Eigenschaften allein auf der Grundlage ihres Geschlechts als verachtenswert und unwürdig darzustellen.«
ist eine Wiederholung dieses Musters aus den Beispielen 5 und 6 mit Bezug auf den Eintrag Frauenquote. Kritik an Frauenquoten wird als Herabwürdigung von Frauen umdefiniert.
7.4. Kriminalisierung von Zitaten
Auf der Seite 5 wird im Beispiel 7 der Eintrag Fraudeutsch thematisiert.
In dem Eintrag wird ausschließlich die Autorin Esther Vilar zitiert, konkret aus dem Buch „Der dressierte Mann“.
Es wird nun ernsthaft behauptet, dass das bloße Zitieren einer Frau Frauen herabsetzen würde. Das Buch „Der dressierte Mann“ ist nicht als jugendgefährdend indiziert. Als Begründung für die Indizierung WikiMANNias wird das Zitieren eines nicht indizierten Buches angeführt.
8. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz besagt im § 18 Absatz 3:
(3) Ein Medium darf nicht in die Liste aufgenommen werden
- allein wegen seines politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts,
- wenn es der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre dient,
- wenn es im öffentlichen Interesse liegt, es sei denn, dass die Art der Darstellung zu beanstanden ist.[2]
WikiMANNia ist keine Meinungsplattform und ist mit seinem dokumentarischen Charakter der Wissenschaft und Forschung zuzurechnen. Und es liegt ebenfalls im öffentlichen Interesse, dass die familienzerstörende Familienpolitik und der männerhassende Staatsfeminismus kritisch dokumentiert und kommentiert wird. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien vorgenommene Indizierung ist also nach dem Jugendschutzgesetz unzulässig. Die der Indizierung zugrunde liegende Begründung zeigt, dass es hierbei um die Verdrängung von Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlingsindustrie aus dem öffentlichen Raum unter dem Deckmantel des Jugendschutzes geht.
Das Jugendschutzgesetz wird hier missbraucht, um das Zensurverbot nach Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz zu umgehen. Dort ist als Grundrecht garantiert:
„Jeder hat das Recht […] sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. […] Eine Zensur findet nicht statt.“
9. Fazit
Wie oben bereits vorwegnehmend gesagt, sind sowohl Antragstext als auch Begründungstext eine Aneinanderreihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dienen allein der Zensur. Hinweise auf „jugendgefährdende“ Inhalte und objektive Maßstäbe sind nicht zu finden. Deshalb ist diese Indizierung ein politischer Akt der Zensur unter dem Vorwand des Jugendschutzes.
Fußnoten:
- Siehe: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
- Jugendschutzgesetz: § 18 JuSchG
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