Zentastic von Shannon Larratt | 18. Dezember 2005 11:23 |
Deutschland hasst [noch] den BME |
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So sieht es aus, wenn man in Deutschland nach „bme“ sucht:
Die Nachricht besagt, dass sie auf eine rechtliche Aufforderung reagiert haben, drei Websites (d.h. BME) aus den Suchergebnissen zu entfernen. Wenn Sie auf die Infoseite klicken, erhalten Sie folgendes: „Eine URL, die sonst als Antwort auf Ihre Suche erschienen wäre, wurde nicht angezeigt, weil diese URL von einer deutschen Aufsichtsbehörde als illegal gemeldet wurde.“
Dieses Verfahren wurde von der deutschen Regierung bereits 1999 eingeleitet (Übersetzung). Um es kurz zu machen: Die deutsche Regierung ist der Meinung, und ich glaube, zu Unrecht, dass BME Minderjährige komplett davon abhalten muss, irgendetwas auf der Seite zu sehen, und sie wollen, dass ModBlog geschlossen wird. Lahm. Der BME ist unglaublich wertvoll für Leser aller Altersgruppen. Wenn die deutsche Regierung sich vormachen will, dass Menschen unter 18 Jahren keine Informationen über Körpermodifikation brauchen, dann sind es ihre Hände, die sich die Hände blutig machen mit den Ergebnissen von Menschen, die ohne die Möglichkeit, sich selbst zu bilden, vorwärts kommen – ganz zu schweigen von den politischen Fragen der Meinungsfreiheit. Nicht, dass Deutschland jemals als eine Bastion der fortschrittlichen Politik gegolten hätte. |
Archiv nach Kategorien: Zensur
Deutschland hasst [noch] den BME
Deutschland hasst den BME WIRKLICH!
Deutschland hasst den BME WIRKLICH!
Ja, es ist wahr… Deutschland hat entschieden, dass BME eine Abscheulichkeit ist und, so wie ich es verstanden habe, hat es illegal gemacht, die Seite zu besuchen. Ich weiß nicht, wie hoch die Strafen sind, und ich kenne auch die Einzelheiten des Gesetzes nicht. Es KANN legal sein, BME anzusehen, wenn Sie über 18 sind. Es ist definitiv NICHT legal, BME für Personen unter 18 Jahren zugänglich zu machen. Ich möchte Sie bitten, BME als Akt des zivilen Ungehorsams weiterhin anzusehen, zu unterstützen und zu verlinken, aber das bleibt Ihnen überlassen. Im Folgenden finden Sie den Brief, den ich erhalten habe, sowie die beste Übersetzung, die mir in der Kürze der Zeit einfallen konnte. Man sollte meinen, sie hätten die Höflichkeit, mir einen Brief auf Englisch zu schicken! Wenn ich nicht genug Deutsch sprechen würde, um ihn einigermaßen zu verstehen, hätte ich ihn einfach weggeschmissen…
Deutschland hasst den BME?
Schaut mal, was ich heute mit der Post bekommen habe:
Anschreiben (Auf Deutsch) |
Absichtserklärung (?) (Auf Deutsch) |
Erläuterungsschreiben (In Englisch) |
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Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur
In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien als „jugendgefährdend“ indiziert.
Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugendgefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschaftskritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:
- Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
- Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
- Kritik an der Schlepper- und Migrationsindustrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)
Nach den Vorgaben der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugendgefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staatsbürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.
Die Indizierung WikiMANNias – Die inhaltliche Widerlegung des Indizierungsantrags
Der Indizierungsantrag vom 10. Dezember 2019 (Entscheidung vom 9. Januar 2020[1]) zitiert ausgiebig aus WikiMANNia, wobei es schwerpunktmäßig um Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlingsindustrie geht. Das Ganze ist eine Aneinanderreihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dient allein der Zensur. Objektive Maßstäbe und Hinweise auf „jugendgefährdende“ Inhalte sind hingegen nicht vorhanden.
1. Das universale Feindbild
»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«
Die Art und Weise des Zitierens sowie die Begründung des Indizierungsantrags machen deutlich, dass es nicht um Jugendschutz geht. Vielmehr wird das universelle Feindbild von den weißen, heterosexuellen Männern bedient. In dieser Sichtweise ist Weißsein gleichbedeutend mit Rassist zu sein („diskriminiert Asylsuchende“); normalgeschlechtlich zu sein gilt als Homosexuelle diskriminierend und Mannsein – eigentlich Kritik am Feminismus – wird als patriarchaler Frauenhass umgedeutet.
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Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
Pr. 0955/2019
Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
[nicht genannt][1]
Koc Ofis Hizmetleri Holding[2]
(nicht zustellbar)
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer
744. Sitzung vom 9. Januar 2020
an der teilgenommen haben:
von der Bundesprüfstelle:
Vorsitzende [nicht genannt]
als Beisitzer/-innen der Gruppe:
Kunst [nicht genannt]
Literatur [nicht genannt]
Buchhandel und Verlegerschaft [nicht genannt]
Anbieter von Bildträgern und von Telemedien [nicht genannt]
Träger der freien Jugendhilfe [nicht genannt]
Träger der öffentlichen Jugendhilfe Lehrerschaft [nicht genannt]
Kirchen, jüdische Kultusgemeinden [nicht genannt]
und andere Religionsgemeinschaften [nicht genannt]
Länderbeisitzer/-innen:
Baden-Württemberg [nicht genannt]
Berlin [nicht genannt]
Brandenburg [nicht genannt]
Protokollführer: [nicht genannt]
Für die Antragstellerin: [nicht genannt]
Für die Verfahrensbeteiligten: [nicht genannt]
beschlossen:
Rochusstraße 10. 53123 Bonn. Telefon: 0228/99962103-10
Postfach 14 01 65. 53056 Bonn. Telefax: 0228/379014
Das Internetangebot
http://de.wikimannia.org
wird in Teil C der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.
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