Die Indizierung WikiMANNias als getarnter Akt der Zensur

Logo der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

In einem Akt staatlicher Zensur unter dem Deckmantel des „Jugendschutzes“ wurde „de.wikimannia.org“ am 9. Januar 2020 von der Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien als „jugend­gefährdend“ indiziert.

Der Jugendschutz ist nur eine schwache Tarnung für diese staatlichen Zensur. In dem Antrag auf Indizierung ist auch kaum von jugend­gefährdenden Inhalten die Rede, dafür wird umso mehr moralische Entrüstung zum Ausdruck gebracht. Der gesellschafts­kritische Inhalt von WikiMANNia wird zur Diskrimination umgedeutet:

  1. Feminismuskritik wird in eine Diskrimination von Frauen umgedeuted. (ca. 20 %)
  2. Kritik an der Homo-Lobby wird in eine Diskrimination von Schwulen umgedeuted. (ca. 40 %)
  3. Kritik an der Schlepper- und Migrations­industrie wird in eine Herabsetzung von Flüchtlingen umgedeuted (ca. 40 %)

Nach den Vorgaben der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ müssten Jugendliche zu unkritischen Ja-Sagern erzogen werden. Vor kritischen Meinungen seien sie zu schützen. Das ist allerdings kein Jugendschutz, sondern ernsthaft jugend­gefährdend. Jugendliche sollten im Gegenteil zu kritischen Staats­bürgern erzogen werden, damit sie nicht dem nächsten Rattenfänger auf den Leim gehen. Um de.wikimannia.org zensieren zu können, wird berechtigte Kritik von der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ zum moralischen Begriff der Diskriminierung umgedeuted.

Nicht nur die Argumentation der „Bundes­prüfstelle für jugend­gefährdende Medien“ ist problematisch, sondern auch deren Rechts­verständnis. Deren Zensur­handeln ist rein rechtlich ein reiner Schauprozess, eines Rechtsstaates unwürdig.

  1. Moderne Wege der Kommunikation wurden nicht genutzt.
  2. WikiMANNia wurde von dem Indizierungs­verfahren nicht informiert. Damit war der Redaktion keine Gelegenheit gegeben, bei den moralischen Bedenken entgegen zu kommen (Es wurde explizit erwähnt, dass WikiMANNia keine strafrechtlich bedenklichen Inhalte vorhält.)
  3. WikiMANNia wurde kein Rechtliches Gehör gewährt.
  4. WikiMANNia wurde der gesetzliche Richter entzogen. (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, § 16 Satz 2 Gerichtsverfassungsgesetz)
  5. Das Verfahren lief anonym und geheim. Bis heute ist der Redaktion nicht bekannt, wer die Indizierung beantragt hat, noch wer die Indizierung beschlossen hat. In dem zugestellten Dokument wurden alle Namen entfernt, ähnlich einem Femengericht.
  6. Joel Castro, der Betreiber, wurde nicht als Verfahrens­beteiligte angegeben, sondern die „Koc Ofis Hizmetleri Holding“.1 Castro könnte gegen diese Indizierung gar nicht klagen, weil er gar nicht als Verfahrens­beteiligter genannt ist.

Im Kern geht es um unerwünschte Kritik am Staats­feminismus, der Flüchtlings­helfer und der Homo-Lobby, die um ihre Deutungs­hoheit fürchten. In der Sache geht es überhaupt nicht um Jugendschutz, wie in der inhaltlichen Widerlegung ausführlich aufgezeigt wird.

Deutlich mehr als 1000 Morde im abendlichen „Unterhaltungs­fernsehen“ gelten hier nicht als jugend­gefährdend, wohl aber die Kritik am Feminismus.

Nur der Vollständigkeit sei noch erwähnt, dass ein jeder Anbieter jugend­gefährdende Angebote ab 22 Uhr unbeschränkt auf jeden Fernsehkanal verbreiten darf, während jegliche Hinweise auf „de.wikimannia.org“ von Google auf Zuruf einer „Vagina­besitzerinnen­stelle“ aus „Germany“ vier­und­zwanzig Stunden rund um die Uhr aus dem Index entfernt sind.

Fußnoten:

  1. Siehe: Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien – Entscheidung Nr. 6300 vom 09.01.2020
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6 Kommentare.

  1. Es geht weiter! Auch at.wikimannia.org wurde indiziert!
    „Engelwerk-Beauftragter“: https://twitter.com/iewgf/status/1763519554913980731
    Und Kemper jubelt.
    Klage gegen die Indizierung ist beim zuständigen Verwaltungsgericht zulässig. Berechtigt ist der Betreiber.

    • Guten Tag,
      danke für die Nachricht.

      Die Informationsfreiheit ist in Deutschland ein wesentliches Grundrecht und resultiert aus Art. 5 Abs. 1 GG (Grundgesetz). Jedermann hat nach den Vorgaben der Verfassung das Recht, sich „aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten“. Nur dann, so die Idee der Väter des Grundgesetzes, wenn sich jeder Bürger frei informieren kann, ist jedem einzelnen auch die Möglichkeit eröffnet, am demokratischen Entscheidungs­findungs­prozess aktiv teilzunehmen. Nur der informierte Bürger kann sich zu einzelnen Sachfragen eine Meinung bilden und sie im Bedarfsfall auch äußern.

      Eine Klage gegen die Indizierung kann also von jedem Bürger eingereicht werden. Wenn dies bisher nicht geschehen ist, zeigt dies der WikiMANNia-Redaktion nur, dass dem deutschen Bürger seine Informationsfreiheit nicht so wichtig ist.

  2. Und wie bekommt man einen Edit-Zugang?

    Ein paar Sachen sind schon ‚hass-triefend‘, aber diese Fülle an Infos…

    • Feministinnen sind in der Tat „hass-triefend“. Immerhin glauben sie an die größte Verschwörungs­theorie der Menschheits­geschichte. Sie sind überzeugt, dass vor 5000-6000 Jahren (!) sich Männer weltweit (!) zusammen­gerotten haben, um so fiese Dinge wie Ehe und Familie zu erfinden, damit sie die Weiber kollektiv (!) unterdrücken könnten. Die feministische Verschwörungs­theorie vom Patriarchat übersteigt also nochmals um Größen­ordnungen die Verschwörungs­theorie vom Weltjudentum.

      WikiMANNia glaubt nun, dass Feministinnen (= lila Sozialisten) mit ihrem Männerhass dieselbe klare Ansage verdient haben wie die National­sozialisten (= braune Sozialisten) mit ihrem Judenhass. WikiMANNia steht hier ganz klar für die Überwindung all dieser Hass­ideologien.

      Einen Schreibzugang erstellt man sich (→) hier.

  3. Find ich gut das die Seite bestraft wurde wenn man bedenkt das einer der ersten Sätze der Seite eine Aussage von Nazis der AfD, Reichsbürger und ähnlichem Pack stammen könnte.

    • Wenn man eine Nachricht von „Jesus Christus“ erhält („Jesus“ als Aliasname und „Christus@web.de“ als E-Mail-Adresse), dann kratzt man sich schon nachdenklich am Kopf.

      Wenn derjenige dann noch die Begriffe „Nazis“, „AfD“, „Reichsbürger“ und „Pack“ in einem Satz unterbringt, dann wird man noch nachdenklicher.

      Wenn derjenige dann noch die Konjunktion „dass“ nicht mit „ss“ schreibt, dann fragt man sich, ob man etwa eine neue Sprachregelung nicht mitbekommen habe, wonach deutsche Wörter mit „ss“ als Nazi-Sprech gebannt wurden.

      Wenn man dann aber versteht, dass da jemand meint, dass Andersdenkende „bestraft“ werden müssten, dann erkennt man, dass da nicht „Jesus Christus“, sondern ein Neu-Nazi eine Nachricht geschickt hat.

Antwort an Angelina Worker ¬
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