Der Indizierungsantrag vom 10. Dezember 2019 (Entscheidung vom 9. Januar 2020[1]) zitiert ausgiebig aus WikiMANNia, wobei es schwerpunktmäßig um Kritik am Feminismus, Kritik an der Homo-Lobby und Kritik an der Flüchtlingsindustrie geht. Das Ganze ist eine Aneinanderreihung moralischer Entrüstungen ohne Substanz und dient allein der Zensur. Objektive Maßstäbe und Hinweise auf „jugendgefährdende“ Inhalte sind hingegen nicht vorhanden.
1. Das universale Feindbild
»Der Inhalt des Angebots diskriminiert Frauen, Homosexuelle und Asylsuchende.«
Die Art und Weise des Zitierens sowie die Begründung des Indizierungsantrags machen deutlich, dass es nicht um Jugendschutz geht. Vielmehr wird das universelle Feindbild von den weißen, heterosexuellen Männern bedient. In dieser Sichtweise ist Weißsein gleichbedeutend mit Rassist zu sein („diskriminiert Asylsuchende“); normalgeschlechtlich zu sein gilt als Homosexuelle diskriminierend und Mannsein – eigentlich Kritik am Feminismus – wird als patriarchaler Frauenhass umgedeutet.
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